Am 9. Juni 2013 kommen die eidgenössische Initiative „Volkswahl des Bundesrats“ sowie die Asylgesetz-Revision vors Volk. Auf diese Themen hat sich am Mittwoch der Bundesrat geeinigt.
Das Referendum gegen die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes wurde von Linken und Grünen ergriffen. Sie kritisieren vor allem, dass auf Schweizer Botschaften keine Asylgesuche mehr eingereicht werden dürfen und dass Wehrdienstverweigerer und Deserteure nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden.
Gleichentags wie das Referendum gegen die Asylgesetzrevision war am 17. Januar auch das Referendum gegen die Revision des Epidemiengesetzes eingereicht worden. Da das Parlament die Änderung des Asylgesetzes am 28. September 2012 mit einer Dringlichkeitsklausel versah, ist im Falle eines Referendums eine obligatorische Volksabstimmung innerhalb eines Jahres nötig.
Die Bundeskanzlei hatte deshalb die Auszählung der Unterschriften gegen die Asylgesetzrevision mit Blick auf den Abstimmungstermin 9. Juni vorgezogen. Das Referendum kam mit 63’000 gültigen Unterschriften zustande. Die Gegner des Epidemiengesetzes, welche rund 80’000 Unterschriften einreichten, müssen sich deshalb noch etwas gedulden.
Hinter der Initiative „Volkswahl des Bundesrats“ steht die SVP. Sie hatte das Volksbegehren im Juli 2011 mit über 110’000 Unterschriften eingereicht. Die Initianten möchten, dass die Mitglieder des Bundesrates künftig direkt vom Volk – nach dem Majorz-System – gewählt werden, und zwar alle vier Jahre gleichzeitig mit der Wahl des Nationalrates.
Das Parlament ist gegen die Volkswahl und hat die Vorlage wie der Bundesrat ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen.