Abstimmungsbeschwerde gegen Pflegezentrum-Abstimmung in Baden

Gegen die kommunale Abstimmung über die Rechtsformänderung des Regionalen Pflegezentrums Baden vom 22. November ist beim Kanton Aargau eine Beschwerde eingereicht worden.

Gegen die kommunale Abstimmung über die Rechtsformänderung des Regionalen Pflegezentrums Baden vom 22. November ist beim Kanton Aargau eine Beschwerde eingereicht worden.

Am 22. November sagten die Stimmberechtigten der Stadt Baden mit 3552 zu 932 Stimmen klar ja zur Umwandlung des Regionalen Pflegezentrums Baden (RPB) in eine Aktiengesellschaft mit öffentlichen Zwecken. Seit 1979 ist das RPB eine unselbstständige öffentliche Anstalt, die formell der Stadtverwaltung ausgegliedert ist.

Der Einwohnerrat hatte dem Vorhaben mit 41 zu 2 Stimmen deutlich zugestimmt. Dennoch gab es auch kritische Stimmen. Die Stadt Baden wollte der neuen AG das ihr gehörende Land und die Gebäude mit einem aktuellen Marktwert von 52 Millionen Franken übertragen.

Damit sollte die AG möglichen Geldgebern für die anstehende Sanierung als Sicherheit Land und Gebäude anbieten können. Das RPB muss in den kommenden Jahren mit einem Aufwand von 25 Millionen Franken saniert werden.

Gegen was sich die Beschwerde richtet, wollte Stadträtin Regula Dell’Anno auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda keine Auskunft geben. Man hoffe auf einen schnellen Entscheid des Kantons Aargau und werde die Arbeiten am Umsetzungsprozess in der Zwischenzeit weiterführen, sagte sie.

Nächster Artikel