Das Fürstentum Liechtenstein kommt auf der Suche nach einer Lösung zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nicht vom Fleck. Eine parlamentarische Initiative scheiterte im Landtag deutlich. Das Parlament trat gar nicht auf den Vorstoss ein.
Parlamentarier der Regierungspartei FBP wollten ein Wahlversprechen einlösen und hatten verlangt, dass Frauen, die im Ausland abtreiben lassen, im Fürstentum nicht noch dafür bestraft werden sollen. Unterstützt wurde die parlamentarische Initiative im Landtag am Mittwoch jedoch nur von den sechs Initianten, die den Vorstoss lanciert hatten.
Der deutliche Mehrheit des 25-köpfigen liechtensteinischen Parlaments war die Initiative zu unausgewogen, zu unklar und zu unausgereift. Das politische Dauerthema Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist damit um ein Kapitel erweitert worden, ohne dass es zu einer Lösung gekommen wäre.
Rund 50 Fälle pro Jahr
Somit bleibt der Schwangerschaftsabbruch im Fürstentum strafbar. Statistiken über Abtreibungen existieren nicht.
Es gibt einzig Schätzungen: Danach sollen etwa 50 Frauen pro Jahr für einen Eingriff ins benachbarte Ausland fahren, nach St. Gallen oder Chur. Es ist nicht bekannt, dass im Fürstentum je eine Frau wegen einer unerlaubten Abtreibung verurteilt worden wäre.
Bis im Frühling vergangenen Jahres stand die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ganz oben auf der politischen Agenda. Aber weder politische Vorstösse noch eine Volksabstimmung führten zu einer Änderung der Verhältnisse.
Die Einführung einer Fristenregelung wurde im September 2011 an der Urne mit 52 Prozent verworfen. Auch das Fürstenhaus hatte sich gegen eine Legalisierung ausgesprochen.