Der in Grossbritannien inhaftierte radikale Imam Abu Hamza wehrt sich gegen seine Auslieferung an die USA. Wie das britische Innenministerium mitteilte, legte der Terrorverdächtige Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein.
Dieser hatte Anfang April geurteilt, dass Hamza an die USA ausgeliefert werden dürfe. Hamza hatte drei Monate Zeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Diese Frist, in der er nicht an die USA überstellt werden durfte, wäre am Dienstag abgelaufen.
Ein Sprecher des Gerichtshofs in Strassburg bestätigte, dass Hamza rechtlich gegen die Entscheidung von Anfang April vorgehe. Ein Anwalt des Imam habe fristgerecht Rechtsmittel eingelegt.
Das Auslieferungsverfahren sei gestoppt worden. Eine Sprecherin des britischen Innenministeriums sagte der Nachrichtenagentur AFP, Hamza bleibe vorläufig in Abschiebehaft.
Die USA werfen Hamza vor, 1998 an einer Geiselnahme im Jemen beteiligt gewesen zu sein. Ausserdem wird dem britischen Staatsbürger ägyptischer Herkunft die Einrichtung eines Terrorcamps im US-Bundesstaat Oregon und die Unterstützung terroristischer Anschläge in Afghanistan zur Last gelegt.
Insgesamt liegen in den USA elf Anklagen gegen den einäugigen Imam vor, dem ein Haken eine fehlende Hand ersetzt. Bei einer Verurteilung muss er mit lebenslanger Haft rechnen. In Grossbritannien wurde er im Jahr 2006 wegen Aufrufs zu Rassenhass und Mordanschlägen zu sieben Jahren Haft verurteilt.