Acht Jahre Freiheitsstrafe für Messerattacke gegen Ehefrau

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Kosovaren abgewiesen, der nach einem Streit im Januar 2014 mit einem Küchenmesser auf seine Ehefrau einstach. Es bleibt somit bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Kosovaren abgewiesen, der nach einem Streit im Januar 2014 mit einem Küchenmesser auf seine Ehefrau einstach. Es bleibt somit bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.

Das Bundesgericht bestätigt in seinem am Montag publizierten Urteil somit den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau. Das Bezirksgericht Bremgarten hatte den zur Tatzeit 23-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Anfang 2014 waren die Eheleute erst seit gut einem halben Jahr verheiratet. Der Mann war im Rahmen des Familiennachzugs Ende Dezember zu seiner Frau in die Schweiz eingereist. Schon bald gab es Spannungen.

Zum Streit kam es vor der Wohnung der Eltern der Ehefrau, wo sich diese zu jener Zeit aufhielt. Der Mann suchte sie auf, um sich einen Abholschein der Post übersetzen zu lassen. Als er sie fragte, wann er sie abholen könne, habe sie ihm mitgeteilt, dass sie sich melden würde.

Die Situation eskalierte und der Ehemann begann mit dem mitgenommenen Küchenmesser auf die Frau einzustechen. Sie musste hospitalisiert werden.

Das Bundesgericht hält fest, die Gesamtumstände liessen nicht darauf schliessen, dass sich der Ehemann zum Tatzeitpunkt in einer entschuldbaren, heftigen Gemütsbewegung befunden habe. Somit sei eine mildere Verurteilung wegen Totschlags nicht zulässig. (Urteil 6B_1149/2016 vom 29.07.2016)

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