Ein irakischer Koch, der sich mal als Lotto-Millionär, mal als steinreicher Sohn eines Ölscheichs ausgegeben hatte, ist am Dienstag in Zürich vor Gericht gestanden. Er hat gemäss Anklage 1,6 Millionen Franken ergaunert und soll dafür acht Jahre hinter Gitter.
Der Beschuldigte zeigte sich vor Bezirksgericht Zürich zum Teil geständig. Er versuchte einen Teil der Verantwortung auf Komplizen abzuschieben und machte Unwissenheit geltend.
Der heute 36-Jährige führte über mehrere Jahre hinweg das süsse Leben eines orientalischen Potentaten – mit Luxusfahrzeugen, Traumvilla und kostspieligen Ferien im Orient. Er zeigte jeweils Dokumente, wonach er über ein Vermögen von 800 Millionen Franken verfügte.
Das Rezept des Hochstaplers für seinen Reichtum war laut Anklage denkbar einfach: «Kassiere überall ein, bezahle aber niemals». Die Delikte beging er zwischen Frühling 2006 und seiner Verhaftung im März 2014. Einen Unterbruch gab es bloss durch einen einjährigen Gefängnisaufenthalt, der den vermeintlich wohlhabenden Geschäftsmann offenbar nicht beeindruckt hatte.
Er mietete in Geroldswil ZH eine Villa für 10’000 Franken pro Monat und gab sich als Besitzer der Liegenschaft aus. Er liess das Gebäude für über 430’000 Franken umbauen, die von ihm dafür beauftragten Unternehmen erhielten keinen Rappen. Die Eigentümerin des Gartencenters, das am Umbau beteiligt war, gewährte ihm sogar ein Darlehen von 20’000 Franken, das sie nicht zurück erhielt.
Frauen nahmen Kredite für ihn auf
Ein halbes Dutzend Frauen sind laut Anklageschrift auf den Mann hereingefallen, vor allem Kosovarinnen. Sie nahmen in ihrem Namen Kredite für ihre vermeintlich grosse Liebe auf. Wenn eine Frau nicht spurte, wurde der Iraker gemäss Anklage auch gewalttätig. Eine Frau habe er mit einem Baseballschläger attackiert und verletzt.
Auch als Autobetrüger hat sich der Beschuldigte betätigt. Er verkaufte für andere Leute Fahrzeuge und steckte den Erlös für sich ein. Zudem veräusserte er geleaste Autos illegal weiter.
Urteil voraussichtlich im Januar
Die Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen gewerbsmässigen Betrugs. Sie begründete dies mit dem «erheblichen Verschulden» und dem hohen Deliktbetrag von 1,6 Millionen Franken.
Die Verteidigung wird sich in dem mehrtägigen Prozess für diverse Teilfreisprüche einsetzen. Das Gericht wird sein Urteil voraussichtlich im Januar 2016 eröffnen.