Ein 34-jähriger Lastwagenchauffeur soll wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten und einer Busse von 800 Franken verurteilt werden. Er hatte im März 2013 in Windisch AG einen fünfjährigen Kindergärtler überfahren.
Der Chauffeur hielt seinen Muldentransporter zunächst an, um andere Schüler und Kinder die Strasse passieren zu lassen. Als er danach weiterfuhr, übersah er den Kindergärtler und überrollte ihn. Das Opfer starb an den Folgen des Unfalls.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, pflichtwidrig und unvorsichtig gehandelt zu haben. Der Mann vergewisserte sich zwar nach allen Seiten, ob sich keine weiteren Personen in der Nähe des Fahrzeuges befanden. Als er einen Blick nach hinten warf, fuhr er gleichzeitig vorwärts los und überrollte dabei das Kind.
Der Beschuldigte ist geständig und anerkennt die Zivilansprüche. Auch die Zivilparteien stimmten dem Urteilsvorschlag zu. Bei der Anklageerhebung konnte deshalb das abgekürzte Verfahren angewandt werden. Nun wird sich das Bezirksgericht Brugg mit dem Fall befassen, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Rettungseinsatz löste Heli-Diskussion aus
Der Unfall hatte im Nachhinein grosse Diskussionen über den Luftrettungseinsatz ausgelöst. Die kantonale Notrufzentrale hatte für den Transport des Kindes ins Universitätsspital Zürich nicht den in unmittelbarer Nähe im Birrfeld stationierten TCS-Heli aufgeboten, sondern die Rega-Maschine aus Basel.
Nur vier Monate nach diesem Unfall fällte das Aargauer Gesundheitsdepartement im Streit, der darauf zwischen Rega und TCS entflammte, einen Grundsatzentscheid. Bei Verfügbarkeit wird der TCS-Heli aufgeboten. Wenn dies nicht geht, kommt die Rega-Maschine zum Einsatz.