Actelion muss weniger Kündigungen aussprechen

Das angeschlagene Baselbieter Biotechnologie-Unternehmen Actelion hat den Konsultationsprozess mit den Arbeitnehmern rund um das Kostensparprogramm abgeschlossen. Neu sollen anstatt 70 nur noch 40 Kündigungen am Hauptsitz in Allschwil ausgesprochen werden.

Das Logo von Actelion auf einer Laborschürze (Archiv) (Bild: sda)

Das angeschlagene Baselbieter Biotechnologie-Unternehmen Actelion hat den Konsultationsprozess mit den Arbeitnehmern rund um das Kostensparprogramm abgeschlossen. Neu sollen anstatt 70 nur noch 40 Kündigungen am Hauptsitz in Allschwil ausgesprochen werden.

Dies sei durch natürliche Fluktuation und vergleichbare Massnahmen möglich, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Ursprünglich war die Firma von bis zu 70 Kündigungen am Hauptsitz ausgegangen. An der Streichung von 115 Stellen in Allschwil hält das Unternehmen fest. Weltweit sollen 135 Stellen wegfallen.

Vor allem die Anzahl der Kündigungen in Forschung & Entwicklung werde auf ein Minimum reduziert, gab das Unternehmen nach Diskussionen mit der Arbeitnehmervertretung bekannt. Die Kosteneinsparungen würden im letzten Teil des Jahres 2012 zu greifen beginnen und sich 2013 beschleunigen.

Eine Einigung sei auch hinsichtlich der im Sozialplan vorgesehenen Massnahmen in der Schweiz erzielt worden. Zu diesen Massnahmen gehören gemäss Actelion Abfindungszahlungen, Frühpensionierungs-Vereinbarungen, Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsplätzen ausserhalb des Unternehmens sowie zusätzliche Leistungen.

Das Biotechnologie-Unternehmen hatte bereits Mitte Juni den Stellenabbau angekündigt. Eingespart werden sollen Arbeitsplätze in Forschung & Entwicklung sowie in der Verwaltung. Europas Branchenführer zählt weltweit über 2500 Mitarbeitende, davon mehr als 1000 in Allschwil.

Das Kostensparprogramm werde mit noch zu bestimmenden Restrukturierungskosten verbunden sein, die im 3. Quartal 2012 verbucht würden, hiess es am Dienstag weiter. Da es sich jedoch um einen einmaligen Betrag handle, werde diese Belastung nicht in den Kerngewinn eingerechnet werden.

Nächster Artikel