Der Aargauer Regierungsrat hat gegen den umstrittenen Gemeindeammann von Wohlen, Walter Dubler, eine Administrativuntersuchung eröffnet. Der Rechtsdienst des Regierungsrates und die Finanzkontrolle nehmen das Finanzgebaren des Parteilosen unter die Lupe.
Es würden Dokumente ausgewertet und Personen befragt, sagte Regierungssprecher Peter Buri am Freitag auf Anfrage. Er bestätigte eine Vorabmeldung des Regionalsenders Tele M1. Nach einer rechtlichen Würdigung der Untersuchungsergebnisse wird der Regierungsrat entscheiden, wie es weitergehen soll.
Der 2013 für vier Jahre wiedergewählte Gemeindeammann Dubler steht seit Monaten in der Kritik. Hintergrund sind unter anderem zu hohe Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse des Gemeindeammanns.
Der Einwohnerrat (Parlament) hatte Dubler auf Anfang 2014 den Lohn gekürzt. Das Jahressalär wurde um rund 28’000 Franken auf 188’770 Franken reduziert. Die Beiträge in die Pensionskasse des Gemeindeammanns wurden trotzdem auf der Basis des höheren Lohnes bezahlt.
Es geht um rund 4200 Franken. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hatte zu dieser Sache bereits im Juni ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsleitung eröffnet.
Umstritten ist in der Freiämter Gemeinde Wohlen auch, ob Dubler Spesenentschädigungen und Sitzungsgelder aus seiner Tätigkeit als Gemeindeammann behalten hat, die möglicherweise der Gemeinde zustehen.
Die Finanzkommission forderte, dass Dubler zu Unrecht erhaltene Entschädigungen an die Gemeindekasse zurückbezahlt. Ins Rollen gekommen war die Affäre, weil ein SVP-Einwohnerrat die Finanzabrechnung 2014 genau unter die Lupe genommen hatte.
Kanton prüft Jahresrechnung 2014
Nachdem der Einwohnerrat am Montag die Jahresrechnung 2014 zum zweiten Mal zurückwies, hat sich nun das Gemeindeinspektorat des kantonalen Departements Volkswirtschaft und Inneres eingeschaltet. Es prüft die Jahresrechnung und stellt dem Regierungsrat einen Antrag.
Gemäss Gemeindegesetz kann der Regierungsrat Mitglieder von Behörden, die Aufforderungen von Aufsichtsbehörden missachten, mahnen, bei schwerer Pflichtversäumnis entlassen und bei Strafuntersuchungen wegen eines schweren Vergehens oder Verbrechens im Amt einstellen.