Elf ägyptische Polizisten sind von einem Gericht in Kairo wegen der Tötung von Demonstranten zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, während der Unruhen im vergangenen Jahr 22 Demonstranten getötet und 44 verletzt zu haben.
Drei weitere Polizisten wurden am Dienstag freigesprochen. Richter Sabri Hamed erklärte, die Angeklagten hätten ein Recht auf Selbstverteidigung gehabt, als eine Menschenmenge ihre Polizeistelle mit Steinen und Brandbomben angegriffen habe. Die Gewaltanwendung sei jedoch übermässig gewesen.
Familien der getöteten Demonstranten lehnten das Urteil ab und schworen Rache. „Tod den Mördern“, riefen sie.
Aktivisten kritisierten die ihrer Ansicht nach grundsätzlich zu niedrigen Strafen für Polizisten, denen die Tötung hunderter Demonstranten während des Volksaufstands vorgeworfen wird, der zum Sturz des langjährigen Präsidenten Husni Mubarak führte. Der Wunsch nach Gerechtigkeit für die über 900 bei den Protesten Getöteten ist eine Kernforderung der Bewegung, die den Aufstand getragen hat.
Sie wollen auch, dass sich die Generäle, die nach Mubaraks Sturz die Macht übernahmen, für die Folterung von Gefangenen und die mindestens 10’000 Zivilpersonen die vor Militärgerichte gestellt wurden, zur Verantwortung gezogen werden.
Blutigster Tag des Aufstands
In seinem von der amtlichen Nachrichtenagentur MENA verbreiteten Urteil erklärte Richter Hamed, die Menschen ausserhalb des Polizeireviers im Kairoer Viertel Hadajek al-Kuba seien legitime Demonstranten gewesen. Sie seien jedoch von einer „fehlgeleiteten Minderheit“ unterwandert worden, die die Polizei angegriffen habe.
Der Tag des verhandelten Vorfalls war der Tag des Aufstands mit den meisten Toten. Am 28. Januar 2011 entkamen tausende Gefangene aus Gefängnissen im ganzen Land und etliche Polizeiposten wurden geplündert. Die Angreifer erbeuteten Waffen und Munition.
Richter: „Grenzen überschritten“
Hamed erklärte dem veröffentlichten Urteil zufolge weiter, die Polizisten in dem Revier hätten wegen des allgemeinen Chaos keine Verstärkung anfordern können und sie hätten „feige“ gehandelt, hätten sie sich ihren Angreifern ergeben.
„Das Recht auf Selbstverteidigung ist hier gegeben, aber die Beklagten überschritten dieses Recht absichtlich“, urteilte er. Das sei allein aus der grossen Menge der verbrauchten Munition und der hohen Zahl der Getöteten und Verwundeten ersichtlich.
Ihre Schüsse hätten ausserdem viele Personen in zum Revier hin ausgerichteten Häusern in einiger Entfernung getötet und verletzt. „Es läuft darauf hinaus, dass sie die Grenzen der legitimen Selbstverteidigung überschritten haben.“