Ägyptisches Verfassungsgericht lehnt Wahlgesetz ab

Das ägyptische Verfassungsgericht hat das neue ägyptische Wahlgesetz abgelehnt. Die Richter forderten am Montag die Änderung von insgesamt fünf Artikeln des Gesetzes, das von der zweiten Kammer des Parlaments, dem Schura-Rat, verabschiedet worden war.

Vom Verfassungsgericht zurückgepfiffen: Schura-Rat in Ägypten (Archiv) (Bild: sda)

Das ägyptische Verfassungsgericht hat das neue ägyptische Wahlgesetz abgelehnt. Die Richter forderten am Montag die Änderung von insgesamt fünf Artikeln des Gesetzes, das von der zweiten Kammer des Parlaments, dem Schura-Rat, verabschiedet worden war.

Dies könnte möglicherweise eine Verzögerung der für etwa Ende April geplanten Parlamentswahl zur Folge haben. Das Gericht bemängelte unter anderem die Aufteilung der Wahlbezirke. Im Schura-Rat haben die Muslimbrüder und die radikal-islamistischen Salafisten die Mehrheit.

Die neue Verfassung sieht vor, dass das Verfassungsgericht das Wahlgesetz billigen muss. Damit will man verhindern, dass ein neues Parlament wieder wegen formaler Fehler von dem Gericht aufgelöst werden kann. Dies war im vergangenen Jahr geschehen.

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