Ältere Pauschalbesteuerte sollen nicht bevorzugt werden

Der Ständerat bleibt hart: Über 65-jährige Pauschalbesteuerte sollen nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision zur Aufwandbesteuerung nicht weniger bezahlen müssen als jüngere, und die Übergangsfrist soll wie vom Bundesrat vorgeschlagen fünf und nicht zehn Jahre dauern.

Ältere Pauschalbesteuerte sollen nicht weniger bezahlen müssen als jüngere (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Ständerat bleibt hart: Über 65-jährige Pauschalbesteuerte sollen nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision zur Aufwandbesteuerung nicht weniger bezahlen müssen als jüngere, und die Übergangsfrist soll wie vom Bundesrat vorgeschlagen fünf und nicht zehn Jahre dauern.

Mit 33 zu 5 Stimmen hat der Ständerat am Mittwoch an seiner bisherigen Position festgehalten und damit sowohl die Beschlüsse des Nationalrats als auch einen Antrag aus den eigenen Reihen abgelehnt. Die Vorlage geht damit wieder in den Nationalrat.

(Die TagesWoche hat zum Thema Pauschalbesteuerung eine Wochendebatte durchgeführt).

Mit der Gesetzesrevision werden die Pauschalbesteuerten tiefer in die Tasche greifen müssen. Neu sollen die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern nach dem Siebenfachen der Wohnkosten berechnet werden (heute das Fünffache). Bei Leuten, die im Hotel wohnen, soll es das Dreifache des Pensionspreises (heute das Doppelte) sein.

Bei der direkten Bundessteuer wird ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 Franken gelten. Die Kantone sind gehalten, ebenfalls einen solchen Mindestbetrag festzulegen – nach freiem Ermessen.

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