Bei der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes geht es um Geld, viel Geld. Ärzte auf der einen und Apotheker auf der anderen Seite kämpfen um die Abgabe von Medikamenten. Die verschiedenen finanziellen Interessen führen zu Misstönen zwischen den Berufsgruppen.
Bei der Schweizerischen Ärztevereinigung FMH läuten eine Woche vor der Nationalratsdebatte die Alarmglocken. Sie ortet im revidierten Gesetz «Denkfehler, systematische Fehler, sogar grosse Risiken für Patientinnen und Patienten», wie Sven Bradke, Geschäftsführer Ärzte mit Patientenapotheke (APA), am Dienstag vor den Medien in Bern sagte.
Grosse Sorgen bereitet den Ärzten die im revidierten Gesetz vorgeschlagene erweiterte Medikamentenabgabe der Apotheken. Diese sollen künftig auch verschreibungspflichtige Arzneien verkaufen dürfen. Dies gefährde die Patientensicherheit und sei unnötig, sagte Bradke. Die Notfallabgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten sei bereits heute gesetzlich erlaubt. «Das reicht auch.»
Zudem seien Apotheker keine Ärzte. «Sie sind weder ausgebildet noch dazu befähigt, eine korrekte Diagnose zu stellen.» Nur einzelfallweise bei «ungefährlichen» Medikamenten sei eine Abgabe durch Apotheker vorstellbar – unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass der behandelnde Arzt des Patienten informiert werde müsse.
Apotheker: «Wir sind die Fachleute»
Anders sieht dies der Apothekerverband pharmasuisse. «Wir sind ja gerade die universitären Fachleute im Medikamentenbereich», sagte Generalsekretär Marcel Mesnil auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. «Wo ist also das Problem?»
Schon heute gebe es bei der Heilmittelabgabe durch Apotheken klare Auflagen und Richtlinien. Die Aussage der FMH, wonach die Apotheker nicht befähigt seien, verschreibungspflichtige Medikamente zu verkaufen, bezeichnet Mesnil als unseriös. «Wir sind ausgebildet und fähig.»
In der heutigen Zeit des Hausärztemangels und der Überalterung der Bevölkerung brauche es innovative Lösungen im Gesundheitsbereich, sagte Mesnil. Der Vorschlag der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) stärke die Grundversorgung. Die FMH biete ihrerseits keine Lösungen an: «Sie torpediert alles nur.»
Mehr Rezepte – mehr Kosten
Für Konfliktstoff sorgt auch die Rezeptpflicht. Geht es nach der SGK-N, sollen künftig auch Hausärzte, die Medikamente direkt in der Praxis abgeben, ein Rezept ausstellen müssen. Damit könnten die Patienten frei wählen, ob sie das Arzneimittel beim Arzt oder beim Apotheker beziehen wollen.
Bei der FMH stösst dieser Vorschlag auf Unverständnis. Er sei «sinnlos und kostspielig», sagte Bradke. Die Ärzteschaft beziffert die Kosten dafür auf 100 bis 150 Millionen Franken jährlich. Während heute die Abgabe der Medikamente über die Marge abgegolten wird, würde sie neu über den Ärztetarif abgerechnet. «Dies käme die Patienten teuer zu stehen.» Der Apothekerverband zweifelt am Wahrheitsgehalt der FMH-Zahlen.
Der Nationalrat behandelt die Vorlage am 7. Mai in der Sondersession. Ein einfacher Kompromiss scheint nicht in Sicht. Das Heilmittelgesetz regelt, über welche Kanäle die Medikamente in den Verkauf kommen. Es wird in zwei Etappen revidiert. Die 1. Etappe, die vorgezogene Teilrevision, ist bereits am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten.