Ärztestopp kann nicht auf April in Kraft treten

Der Bundesrat wollte die Neuauflage des Ärztestopps auf Anfang April in Kraft setzen. Doch die ständerätliche Gesundheitskommission (SGK) macht ihm einen Strich durch die Rechnung: Sie hat das Geschäft vertagt.

Mit dem Ärztestopp sollen die explodierenden Kosten im Gesundheitswesen eingedämmt werden (Bild: sda)

Der Bundesrat wollte die Neuauflage des Ärztestopps auf Anfang April in Kraft setzen. Doch die ständerätliche Gesundheitskommission (SGK) macht ihm einen Strich durch die Rechnung: Sie hat das Geschäft vertagt.

Die SGK beschloss mit 7 zu 6 Stimmen, das Geschäft erst an der nächsten Sitzung vom 28. März weiter zu beraten. Das Kommissionssekretariat bestätigte eine entsprechende Meldung von NZZ Online auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Damit kommt die Vorlage erst in der Sommersession wieder in den Ständerat und nicht wie vorgesehen noch in der laufenden Frühjahrssession. Wird die Vorlage dann bereinigt, könnte der Stopp voraussichtlich im Juli in Kraft treten.

Die Kommission wollte das Geschäft ohnehin an den Bundesrat zurückweisen und stellte einen entsprechenden Antrag. Deshalb beschäftigte sie sich auch gar nicht im Detail damit. Allerdings hatte der Ständerat am Dienstag mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden, die Vorlage nicht zurückzuweisen – weshalb die SGK die Detailberatung am Mittwochmorgen aufnehmen musste.

Ansturm in einigen Kantonen

Weil der Bundesrat den Ärztestopp auf Anfange April in Kraft setzen wollte, behandelt das Parlament das Geschäft im Dringlichkeitsverfahren. Der Nationalrat stimmte dem Stopp vor Wochenfrist zu.

Mit der Neuauflage der Zulassungsbeschränkungen will der Bundesrat die Flut von Gesuchen für neue Praxisbewilligungen und die explodierenden Kosten eindämmen. Nachdem der Ärztestopp Ende 2011 ausgelaufen war, erlebten vor allem städtische und grenznahe Kantone einen Ansturm auf Praxisbewilligungen.

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