Ärztin erhält nach Verwechslung Entschädigung von 5000 Franken

Eine 60-jährige Ärztin ist am Donnerstag vom Zürcher Bezirksgericht vom Vorwurf der Strassenprostitution freigesprochen worden. Sie war von einem Polizisten mit einer Prostituierten verwechselt und angezeigt worden. Die Frau erhält eine Entschädigung von 5000 Franken.

Die Angeklagte soll einen Freier angesprochen haben (Symbolbild) (Bild: sda)

Eine 60-jährige Ärztin ist am Donnerstag vom Zürcher Bezirksgericht vom Vorwurf der Strassenprostitution freigesprochen worden. Sie war von einem Polizisten mit einer Prostituierten verwechselt und angezeigt worden. Die Frau erhält eine Entschädigung von 5000 Franken.

Das Gericht sprach die Angeklagte nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» frei. Gemäss der zuständigen Einzelrichterin habe der Sittenpolizist, welcher die Frau gebüsst hatte, nicht mehr genau gewusst, wie diese ausgesehen habe. Es gebe zu viele Unklarheiten in diesem Fall, argumentierte die Richterin.

Die 60-jährige Ärztin hatte laut Strafbefehl am 12. Juli 2013 um die Mittagszeit im Zürcher Rotlichtmilieu auf offener Strasse einen Freier angesprochen und ihm Sex gegen Geld angeboten. Die Frau war daraufhin mit 200 Franken gebüsst worden und hätte die 250 Franken Verfahrenskosten tragen sollen. Dagegen wehrte sich die Frau.

Mögliche Verwechslung

Man wisse bis heute nicht, welche Frau auf der Strasse angehalten und kontrolliert worden sei, betonte die Verteidigerin der Angeklagten vor Gericht. Die Frau habe sich zwar mit einem Dokument ausgewiesen, dieses habe aber nur die Hälfte des Doppelnamens der Beschuldigten beinhaltet.

Zudem habe der Vorname der Prostituierten mit dem ihrer Klientin wegen eines fehlenden Buchstabens nicht übereingestimmt, sagte die Verteidigerin. Der Polizist hatte nach dem Vorfall in einem Polizeicomputer aufgrund eines aktenkundigen Verkehrsunfalls die Ärztin ausfindig gemacht und mit der Prostituierten gleichgesetzt.

Das Gericht hielt zudem fest, dass der Polizist keine näheren Angaben zum kontrollierten Ausweis habe machen können. Auch die unterschiedlichen Schreibweisen der Vornamen erachtete die Richterin als zusätzliche Unklarheit. Die Betroffene selbst bezeichnete den Vorfall vor Gericht als «Skandal».

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