18 Bundesparlamentarier aus fast allen Fraktionen haben beim Presserat eine Beschwerde gegen die Berichterstattung der Zeitung «Schweiz am Sonntag» zur Nacktselfie-Affäre von Geri Müller eingereicht. Sie sind der Meinung, dass die Privat- und Intimsphäre der Politiker wie diejenige anderer Menschen geschützt sei.
Dieser Anspruch sei bei Geri Müller in krasser Weise verletzt worden. Elementare Regeln der journalistischen Sorgfaltspflicht seien missachtet worden, heisst es in einer Mitteilung der 18 National- und Ständeräte vom Freitag.
Es habe in keiner Weise ein journalistisch vertretbarer Grund bestanden, die Privat- und Intimsphäre dieses Politikers derart gering zu achten. Der Artikel stelle eine neue Qualität der Missachtung der Intimsphäre einer öffentlichen Person dar.
Dies dürfe nicht die Zukunft der Medienfreiheit sein, meinen die Unterzeichner der Beschwerde. Unter ihnen befinden sich Ständerat Hans Altherr (FDP/AR), CVP-Präsident und Nationalrat Christophe Darbellay (CVP/VS), Ständerat Claude Janiak (SP/BL) sowie einige Parteigänger von Geri Müller (Grüne/AG).
Erstunterzeichner sind die Grünen-Nationalräte Louis Schelbert (LU) und Daniel Vischer (ZH). Nicht zu den Unterzeichnerinnen gehören die beiden Grünen-Co-Präsidentinnen und Nationalrätinnen Regula Rytz und Adèle Thorens.
Seit der Aufdeckung der Nacktselfie-Geschichte des Grünen-Nationalrates und Badener Stadtammanns Geri Müller ist inzwischen genau ein halbes Jahr vergangen. Müller selber hat diverse Anzeigen eingereicht, darunter auch gegen den Chefredaktor der «Schweiz am Sonntag».