In der Affäre um den von seinen Kollegen in La Chaux-de-Fonds faktisch abgesetzten SVP-Gemeinderat Jean-Charles Legrix wird wohl das Bundesgericht das letzte Wort haben. Gemeindepräsident Pierre-André Monnard (FDP) kündigte an, den Entscheid des Kantonsgerichts in Lausanne anzufechten.
Ziel der Exekutive sei es nicht unbedingt, die Wiedereinsetzung von Legrix zu verhindern, sagte Monnard in einem Interview von «Le Matin Dimanche» weiter. Aber es gehe darum, in Erfahrung zu bringen, was eine Behörde tun dürfe und was nicht.
Legrix war im August wegen Vorwürfen der Belästigung von Mitarbeitenden faktisch abgesetzt worden. Grund der Entmachtung war ein Bericht gewesen, wonach er Mitarbeitende im Strassenbauamt unter Druck gesetzt haben soll und ein Klima der Angst geschaffen habe.
Legrix bestritt die Vorwürfe stets und nahm weiter an den Sitzungen der Stadtexekutive teil, obwohl ihm seine Dossiers entzogen worden waren. Zudem legte er beim Neuenburger Kantonsgericht Rekurs ein gegen seine faktische Entmachtung.
Das Kantonsgericht hiess seinen Rekurs Ende November gut und kam zum Schluss, dass die Entziehung sämtlicher Aufgabenbereiche auf keiner rechtlichen Grundlage beruhe und somit den an den Urnen geäusserten öffentlichen Willen verletzt habe.
Verhandlungen über eine mögliche Wiedereinsetzung des SVP-Politikers ins Amt im Nachgang zum Kantonsgerichtsentscheid scheiterten Mitte Dezember. Alle Vorschläge zur Beilegung des Konflikts wurden von der jeweils anderen Seite abgelehnt, so dass es zu keiner Einigung kommen konnte.