Die Aargauer Regierung will die familienergänzende Kinderbetreuung mit einem Rahmengesetz regeln. Sie reagiert damit auf die im Grossen Rat gescheiterte Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes und auf die Volksinitiative «Kinder und Eltern» zu diesem Thema.
In diesem Gesetz soll so wenig wie möglich und so viel wie nötig festgeschrieben werden, sagte die zuständige Aargauer Regierungsrätin Susanne Hochuli am Freitag vor den Medien in Aarau. Die Regelung via Sozialhilfe- und Präventionsgesetz sei vor allem an den Details und am Umfang gescheitert.
Die Gemeinden werden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Gemeinden sind auch für die Qualität des Betreuungsangebotes und die Aufsicht zuständig.
Gemeinde und Eltern teilen sich Kosten
Die Kosten sollen in erster Linie von den Eltern getragen werden. Die Wohnsitzgemeinden können sich je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern daran beteiligen. Der Verteilschlüssel zwischen Gemeinden und Eltern wird von der Gemeindeversammlung festgelegt.
Je nach Aufteilung müssen die Aargauer Gemeinden tief in die Tasche greifen. Im Jahre 2023, so wurde errechnet, dürfte das Angebot kantonsweit Kosten von 118,5 Millionen Franken verursachen. Beteiligen sich die Eltern daran mit 40 Prozent, so verbleiben für die Gemeinden 71 Millionen Franken.
Bei einem Elternanteil von 80 Prozent müssen die Gemeinden 23,5 Millionen Franken beisteuern. 2011 gaben Aargauer Gemeinden für Kinderbetreuungsangebote rund 13 Millionen Franken aus.