Der Verein «Agglo Basel» hat im Mehrwertsteuerstreit einen letztinstanzlichen Sieg errungen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Mitgliederbeiträge des Vereins, der sich um eine nachhaltige Raumentwicklung bemüht, nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.
Das Bundesgericht sei in seinem Entscheid vom 2. Mai vollumfänglich der Argumentation von «Agglo Basel» gefolgt, teilte der Verein am Freitag mit. Mitglieder des privatrechtlich organisierten Vereins mit Sitz in Liestal sind die Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn sowie Deutschland und Frankreich.
Gemäss «Agglo Basel» kam das Bundesgericht zum Schluss, dass zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern kein Leistungsaustausch stattfinde, für den die Mehrwertsteuer entrichtet werden müsste. Es handle sich deshalb um einen echten Mitgliederbeitrag, der nicht der Mehrwertsteuer unterliege.
Anders hatte dies die Eidgenössische Steuerverwaltung gesehen. Sie ging davon aus, dass die Mitglieder für die erbrachten Beiträge eine konkrete Leistung erhalten, weshalb die Mehrwertsteuer geschuldet sei.
Schon 2015 hatte jedoch das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass der Verein «Agglo Basel» gemäss einer Ausnahmeregelung des Mehrwertsteuergesetzes für nichtgewinnstrebige Einrichtungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung zog diesen Entscheid jedoch ans oberste Gericht weiter.
«Agglo Basel» erarbeitet die Agglomerationsprogramme im trinationalen Raum und vertritt diese gegenüber dem Bund. Auch die Öffentlichkeitsarbeit dafür obliegen dem Verein und seiner Geschäftsstelle.