In Zusammenhang mit dem Abgasskandal verklagen weit mehr als tausend Aktionäre Volkswagen auf insgesamt rund 8,2 Milliarden Euro. Diese neue Bilanz der eingegangenen Klagen veröffentlichte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch.
Allein am Montag seien rund 750 weitere Schadenersatzforderungen eingetroffen. Zwei dieser Klagen von institutionellen Anlegern hätten allein einen Streitwert von zwei Milliarden Euro.
In den insgesamt etwa 1400 Klagen fordern Aktionäre Schadenersatz, weil sie sich von Volkswagen getäuscht sehen. Ihrer Meinung nach hätte der Konzern früher über die Manipulationen an Diesel-Motoren und die möglichen Konsequenzen informieren müssen.
Im deutschen Wertpapierhandelsgesetz ist vorgeschrieben, dass Aktiengesellschaften bestimmte relevante Informationen unverzüglich veröffentlichen müssen.
Als der Skandal schliesslich bekannt wurde, stürzte der Aktienkurs des Konzerns binnen Tagen um 40 Prozent ab. Unter den Aktionären, die nun Geld wollen, sind nach Angaben des Landgerichts auch Fonds der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Die Länder hatten Rücklagen, etwa für Pensionsansprüche von Beamten, in VW-Aktien gesteckt. Auch die USA wollen laut Gericht Schadenersatz.
Personal aufgestockt
Wegen der riesigen Zahl an Klagen, die zu einem guten Teil auch von Privataktionären stammen, hat das Landgericht nach eigenen Angaben «zusätzliche Lagerkapazitäten» geschaffen und das Personal für die Erfassung der Unterlagen «deutlich verstärkt». Die 1400 Klagen entsprächen etwa 50 Prozent der Eingänge, die das Gericht für gewöhnlich pro Jahr in Zivilsachen verzeichne.
Die Ansprüche der Anleger sollen in einem sogenannten Musterverfahren geklärt werden. Dazu müsste zunächst noch das Oberlandesgericht Braunschweig einen Fall auswählen, der dann verhandelt wird. Alle übrigen Klagen werden so lange ausgesetzt.
Das Oberlandesgericht klärt dann anhand des Musterfalls jene Fragen, die sich auf alle Kläger gleichermassen beziehen. Der Musterentscheid dient schliesslich als Vorlage für die Entscheidungen der unteren Instanzen über die anderen Klagen. Die Auswahl des Musterklägers im Fall Volkswagen ist laut Landgericht frühestens für das vierte Quartal 2016 zu erwarten.