Die AKW-Betreiber müssen mehr in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einzahlen. Das haben die Fonds-Kommissionen entschieden. Insgesamt sollen sich die Kosten für die Stilllegung, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle auf 20,6 Milliarden Franken belaufen.
Das sind teuerungsbereinigt rund 10 Prozent mehr als die bisherigen Kostenschätzungen aus dem Jahr 2006 ergaben, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Mittwoch mitteilte. In den 20,6 Milliarden sind neben den Kosten für die Stilllegung (2,974 Mrd.) auch jene für die Nachbetriebsphase (1,709 Mrd.) und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle (15,970 Mrd.) mit einberechnet.
Die Jahresbeiträge der einzelnen Kraftwerke
Die nun von den Kommissionen neu festgelegten Jahresbeiträge gelten für die Jahre 2012 bis 2016. Die einzelnen AKW müssen nach Auskunft des BFE gesamthaft zwischen 9 und 11 Prozent mehr zahlen. Je nach bisherigem Fondsbestand ergeben sich Anpassungen an die Jahresbeiträge.
Das Kernkraftwerk Beznau hat demnach jährlich 34 Millionen Franken in den Entsorgungsfonds und 18,8 Mio. in den Stilllegungsfonds einzuzahlen. Das AKW Mühleberg bezahlt 18,2 Mio. in den Entsorgungs- und 12,1 Mio. in den Stilllegungsfonds. Das AKW Gösgen wird jährlich mit 27,3 Mio. und 9,6 Mio. zur Kasse gebeten und das AKW Leibstadt mit 38,8 Mio. und 13,3 Mio. Franken.
Das Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) muss seinerseits jährlich 2,2 Mio. Franken in den Stilllegungsfonds einzahlen. Ende 2011 lagen 12,2 Mio. Franken in diesem Fonds. Der Zielwert bis Ausserbetriebnahme wird mit 105,1 Millionen Franken angegeben.
Insgesamt soll der Entsorgungsfonds – bei einem Fondsbestand per Ende 2011 in Höhe von 2,828 Mrd. Franken – 9,2 Milliarden Franken erhalten. Das bedingt jährliche Einzahlungen in Höhe von 118,3 Mio. Franken.
Im Stilllegungsfonds müssen – bei einem Fondsbestand per Ende 2011 in Höhe von 1,337 Mrd. Franken – bis zur Ausserbetriebnahme 4,163 Mrd. Franken liegen, was jährliche Einzahlungen in Höhe von 56 Millionen Franken erfordert.
Kostenstudien als Grundlage
Grundlage für die Berechnung der Beiträge der AKW-Betreiber bilden laut BFE Kostenstudien, die alle fünf Jahre aufgrund des neusten Wissens- und Technikstands aktualisiert werden müssen. Als Berechnungsgrundlage wird eine Laufzeit der AKW von 50 Jahren angenommen.
Die beiden unabhängigen Fonds stellen die Finanzierung der Stilllegung der AKW und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach deren Ausserbetriebnahme sicher.