Die Regeln für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für die AKW werden verschärft. Ohne höhere Beiträge der AKW-Betreiber ist die Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten aus Sicht des Bundesrates nicht vollständig gewährleistet.
Für beide Fonds droht eine Finanzierungslücke, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. In diesem Fall müsste der Bund einspringen. Damit dies verhindert werden kann, will der Bundesrat die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung revidieren. Dafür legte er nun die Eckwerte fest. Noch im August soll eine Vernehmlassung beginnen.
Die Annahmen der vergangenen Jahre hätten sich als zu optimistisch erwiesen, heisst es weiter im Communiqué. Die geschätzten Kosten für die Stilllegung der AKW und der Entsorgung des Atommülls seien gestiegen. Zudem habe der Fonds nicht die geforderte Rendite von 5 Prozent erreicht.
Aus diesem Grund will der Bundesrat künftig mit einer Anlagerendite von 3,5 Prozent rechnen. Die Teuerungsrate wird auf 1,5 Prozent (von heute 3 Prozent) gesenkt, so dass eine Realrendite von 2 Prozent resultiert. Wegen der tieferen Anlagerendite steigen die Beiträge der AKW-Betreiber deutlich an.
Zusätzlich will der Bundesrat auch einen sogenannten Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf den geschätzten Kosten für die Stilllegung und Entsorgung verlangen. Alles in allem dürften sich Beiträge der Betreiber damit in den nächsten Jahren praktisch verdoppeln.
Scharfe Kritik der AKW-Betreiber
Die Schweizer Energieunternehmen kritisieren den heutigen Entscheid, die Finanzierung der Stillegungs- und Entsorgungsfonds zu ändern, scharf. Sie sehen unisono keinen Grund, die bestehenden Regeln zu ändern.
Die Axpo hält die vom Bundesrat präsentierten Anpassungen für unnötig, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwochabend. Das bestehende System der Speisung der Fonds funktioniere erwiesenermassen sehr gut, so die Betreiberin des Atomkraftwerks Beznau und Teilhaberin der Werke Gösgen und Leibstadt.
Alpiq teilte mit, das heutige System mit den regelmässigen Anpassungen der Kostenberechnungen habe sich bewährt. Zu diesem Schluss komme auch die Aufsichtsbehörde ENSI. Zudem müssten die Betreiber gemäss Kernenergiegesetz in jedem Fall vollumfänglich für Entsorgung und Stilllegung aufkommen.
Die BKW, Betreiberin des Atomkraftwerks Mühleberg und Teilhaberin des AKW Leibstadt, hält den bundesrätlichen Vorschlag für «nicht notwendig» und «unangemessen». Er berücksichtige ausschliesslich negative Entwicklungen und trage möglichen, technologisch bedingten Kostensenkungen nicht Rechnung, teilte das Energieunternehmen mit.
Die Betreibergesellschaften rechnen vor: Für Axpo bedeute die Anwendung der Annahmen konkret eine Erhöhung der jährlichen Beiträge von heute 53 Millionen Franken auf rund 113 Millionen Franken allein für das Kernkraftwerk Beznau. «Bis zum Erreichen einer 50-jährigen Laufzeit summieren sich die zusätzlichen Beträge damit auf rund 500 Millionen Franken», schreibt Axpo.
Die BKW ihrerseits müsste zwischen 2012 und 2022 rund 600 Millionen Franken und damit doppelt soviel wie bisher zahlen. Alpiq rechnet für die Beteiligungen an Gösgen und Leibstadt mit 15 Millionen Franken mehr im Jahr.
Kein Geld für Energiewende
Für die AKW-Betreiber ist klar: künftig fehlen dadurch Mittel für Investitionen in die Energiezukunft – also für die vom Bundesrat vorgegebenen Ziele der Energiewende. Zudem würden die Kosten der Stromproduktion noch einmal zusätzlich erhöht – «mit den entsprechenden volkswirtschaftlichen Folgen».
Für die Schweizerische Energiestiftung (SES) gehen die vorgeschlagenen Änderungen in die richtige Richtung. Sie seien aber noch teilweise mangelhaft. Die Umsetzung dieser Eckwerte werde den Steuerzahler kaum vor einer Finanzierungslücke verschonen, ist die Organisation überzeugt.
So bleibe etwa die Realrendite bei «viel zu optimistischen zwei Prozent», heisst es in einer Mitteilung. Auch die Teuerungsrate von heute drei Prozent müsse künftige Marktrisiken berücksichtigen und deshalb nicht abgesenkt, sondern erhöht werden. Willkommen heisst die SES hingegen den vorgeschlagenen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent.