AKW-Betreiber sollen höhere Prämien an den Bund zahlen

Mindestens eine Milliarde Franken: Soviel müssten bei einem Atom-Unfall in der Schweiz die privaten Versicherer der AKW-Betreiber decken. Die übrigen Schäden übernimmt die Bundesversicherung. Der Bund will nun von den AKW-Betreibern höhere Prämien dafür fordern.

Wer bezahlt im Schadensfall? AKW in Gösgen (Archiv) (Bild: sda)

Mindestens eine Milliarde Franken: Soviel müssten bei einem Atom-Unfall in der Schweiz die privaten Versicherer der AKW-Betreiber decken. Die übrigen Schäden übernimmt die Bundesversicherung. Der Bund will nun von den AKW-Betreibern höhere Prämien dafür fordern.

Der Bundesrat eröffnete am Freitag die Vernehmlassung zur revidierten Kernenergiehaftpflichtverordnung. Mit dieser setzt er die neuen Vorgaben des revidierten Kernenergiehaftpflichtgesetzes um. Das Parlament hatte das Gesetz 2008 verabschiedet und gleichzeitig revidierte internationale Abkommen genehmigt.

Das neue Kernenergiehaftpflichtgesetz erhöht die minimale national aufzubringende Deckungssumme von bisher 1 Milliarde Schweizer Franken auf 1,45 Milliarden Franken, was den internationalen Vorgaben entspricht. Mindestens 1 Milliarde Franken müssten private Versicherer decken. Für nukleare Schäden, die über diesen Betrag hinaus gehen oder von der privaten Versicherung nicht gedeckt sind, käme die Versicherung des Bundes auf.

Prämien 1,7 mal höher

Zur Finanzierung erhebt der Bund von den Inhabern von Kernanlagen Prämien. Die Verordnung legt nun die Methode zur Berechnung dieser Prämien nach versicherungstechnischen Grundsätzen fest. Künftig wären damit die Prämien des Bundes für die Atomkraftwerke und das Zwischenlager Würenlingen rund 1,7 mal höher als heute.

Weiter definiert die Verordnung Risiken, die der private Versicherer von der Deckung ausschliessen darf. Änderungen zur heute geltenden Verordnung ergäben sich aus dem Pariser Übereinkommen, das den Begriff des nuklearen Schadens erweitert habe, schreibt das Bundesamt für Energie (BFE).

70 Millionen für Forschungsanlagen

Das Kernenergiehaftpflichtgesetz sieht auch Ausnahmen vor. So kann die Mindestdeckungssumme für bestimmte Kernanlagen auf 70 Millionen Euro herabgesetzt werden. Der Bundesrat schlägt vor, dies für Anlagen zur Nuklearforschung und für das Bundeszwischenlager zu tun.

Die Vernehmlassung zur Verordnung dauert bis zum 28. Juni. Das neue Kernenergiegesetz kann erst in Kraft gesetzt werden, wenn das revidierte Pariser Übereinkommen in Kraft tritt. Damit ist laut BFE frühestens Ende 2013 zu rechnen.

Versteckte Subvention der Atomkraft

Im Parlament war das Kernenergiehaftpflichtgesetz umstritten gewesen. Die Linke forderte eine viel höhere Haftpflichtsumme von 500 Milliarden Franken. Sie verwies auf eine Studie des Bundesamts für Zivilschutz, wonach eine Reaktorkatastrophe in der Schweiz Schäden in der Höhe von 4000 Milliarden Franken verursachen würde.

Jede tiefer angesetzte Versicherungsdeckung bürde diese Schäden der Allgemeinheit auf, hiess es in der Debatte. Dadurch werde der Wettbewerb verzerrt, sodass sich beispielsweise die Solarindustrie gar nicht etablieren könne. Die Grünliberalen bezifferten die in der tiefen Haftpflichtdeckung versteckte Subvention auf 5 bis 10 Rappen pro Kilowattstunde.

Die bürgerliche Mehrheit warnte dagegen vor den wirtschaftlichen Folgen einer höheren Deckungssumme. Die Räte blieben beim Vorschlag des Bundesrates. Demnach sollte die Haftungssumme in Übereinstimmung mit den internationalen Abkommen von 1 Milliarde auf 1,8 Milliarden Franken erhöht werden, wovon 1,1 Milliarden die Privaten decken sollten. Die Differenz zu den aktuellen Zahlen ist auf den veränderten Wechselkurs zurückzuführen.

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