Die AKW-Betreiber wehren sich weiter gegen zusätzliche Zahlungen für die Stilllegung von Atomkraftwerken. Nachdem sie vor Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt sind, haben sie erneut eine Beschwerde eingereicht.
Axpo, BKW, die Kernkraftwerk Leibstadt AG sowie die Zwischenlager Würenlingen AG bestätigen einen entsprechenden Bericht der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Bund» vom Freitag. Das bisherige System sei ausreichend, der neu eingeführte Sicherheitszuschlag von 30 Prozent «unnötig», «willkürlich» und «unverhältnismässig», teilen sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mit.
Der Hintergrund: Die AKW-Betreiber müssen für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle finanzielle Mittel bereitstellen. Im Juni 2014 warnte der Bundesrat vor einer Finanzierungslücke im betroffenen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds. Er passte die Berechnungslage für die jährlichen Beiträge an.
Unter anderem wird neu ein Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Für die Energiekonzerne verdoppeln sich damit die jährlichen Fonds-Beiträge fast, von 174 Millionen auf 307 Millionen Franken.
Verwaltungsgericht ging nicht auf Beschwerde ein
Eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht blieb erfolglos. Das Gericht entschied im Mai auf «nicht eintreten». Daraufhin hat die Fonds-Kommission die zu zahlenden Beiträge definitiv verfügt. Mit einer erneuten Beschwerde bei der Kommission wollen die AKW-Betreiber nun gegen diese Verfügung vorgehen.
Die Energiekonzerne betonen, die erforderlichen Mittel für Stilllegung und Entsorgung seien auch ohne den Sicherheitszuschlag gewährleistet. Den Betreibern würden mit der Neuerung «in einer schwierigen Marktlage unnötigerweise Mittel entzogen», schreibt die Axpo in einer Stellungnahme. Es würden «Gelder auf Vorrat angehäuft», kritisiert die BKW.