Die Betreiber der fünf Schweizer Atomkraftwerke haben gemäss der Aufsichtsbehörde ENSI den Nachweis erbracht, ein 10’000-jährliches Erdbeben beherrschen zu können. Es bestehe somit kein Kriterium der Ausserbetriebnahmeverordnung. Alle AKW könnten in Betrieb bleiben.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) stellte am Montag in Brugg AG seine Stellungnahmen zu den Eingaben vor, welche die AKW-Betreiber verfassen mussten. Das ENSI hatte den Nachweis verlangt, dass die AKW-Betreiber unter anderem ein 10’000-jährliches Erdbeben beherrschen können.
Das ENSI akzeptiert die Erdbebennachweise von allen vier AKW-Betreibern. Das AKW Gösgen habe dem ENSI jedoch Ende März einen „qualitativ teilweise mangelhaften Erdbebennachweis“ eingereicht. Der AKW-Betreiber musste Daten nachliefern.
Die Überprüfung dieser Unterlagen habe gezeigt, dass jetzt die wichtigsten Forderungen erfüllt seien. Das ENSI könne den Nachweis akzeptieren. Allerdings will die Aufsichtsbehörde die zuletzt nachgereichten Unterlagen noch vertieft prüfen. Sie rüffelte den Betreiber.
Das ENSI will die Erdbebennachweise in naher Zukunft aktualisieren. Die Behörde will die Edbebengefährdung für jeden Standort neu festlegen, und dies im Zusammenhang mit dem Projekt PEGASOS. Bei diesem Projekt geht es um die Erdbebensicherheit.
Wohlensee-Staudamm hält
Gemäss ENSI konnte auch die AKW-Betreiberin BKW nachweisen, dass der Wohlensee-Staudamm, der oberhalb des AKW Mühleberg liegt, einem Erdbeben standhält.
Die von der BKW zusätzlich gelieferten Daten hatte das ENSI zusammen mit den Talsperren-Spezialisten des Bundesamtes für Energie (BFE) beurteilt. Wenn der vor rund 90 Jahren gebaute Staudamm brechen würde, so gäbe es gemäss ENSI eine Flutwelle.
Anfang Juli hatte die BKW bei den Berner Kantonsbehörden ein Baugesuch für Instandhaltungsarbeiten an der Stauanlage eingereicht. Geplant sind eine Verstärkung des Untergrunds unterhalb der Stauanlage durch 18 Meter hohe Bohrpfähle.
Die Arbeiten werden gemäss BKW rund sieben Monate dauern und 12 Millionen Franken kosten. Gemäss BKW entspricht die Standfestigkeit der Stauanlage den gültigen Richtlinien.
Konsequenzen der Fukushima-Atomkatastrophe
Die Aufsichtsbehörde ENSI hatte die Nachweise zur Sicherheit bei extremen Erdbeben als Konsequenz der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima verlangt. Weitere eingereichte Nachweise der AKW-Betreiber zu anderen Sicherheitsthemen werden derzeit vom ENSI geprüft.
Die Anforderungen an die Erdbebensicherheit sind in den letzten Jahren gestiegen. Zudem wurden die Berechnungen genauer als zu der Zeit, als die Atomkraftwerke gebaut worden waren.
Gemäss der Ausserbetriebnahmeverordnung muss ein AKW abgeschaltet werden, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.