Das Atomkraftwerk Leibstadt kämpft weiterhin mit Chemie gegen gefährliche Legionellen-Keime im Kühlwasser. Die AKW-Betreiberin KKL will in den kommenden sechs Monaten zwölf Mal eine Desinfektionsaktion mit Javelwasser starten. Die Behörden gaben grünes Licht.
Mit der periodischen Desinfektion des Hauptkühlwassers wird am 2. Mai gestartet, wie die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) am Dienstag mitteilte. Im Abstand von zwei Wochen werde das Desinfektionsmittel Natriumhypochlorit (Javelwasser) eingesetzt.
Ende Januar erteilten das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) sowie die zuständigen Behörden von Bund und Kanton die auf sechs Monate befristete Freigabe für die Behandlung des Hauptkühlwassersystems.
Die Legionellen, im Wasser lebende Stäbchen-Bakterien, sind Erreger der Legionärskrankheit und anderer Infektionskrankheiten. Die Bakterien kommen in zahlreichen Arten vor und sind weltweit in Oberflächengewässern und im Boden verbreitet. Sie können auch in Duschen, Schwimmbädern oder Saunen auftreten.
In einem von der KKL im November veröffentlichten Bericht hiess es, dass wiederholt Werte um 100’000 keimbildende Einheiten pro Liter Wasser festgestellt worden waren.
Damit lagen die Werte während eines längeren Zeitraums um rund das Zehnfache über dem vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegten Eingreifwert.
Verdünntes Abwasser im Rhein
Die Zugabe des Natriumhypochlorits in den Kühlkreislauf erfolgt gemäss KKL bei geschlossener Abflut. Das heisse, dass für einen Zeitraum von rund fünf Stunden kein Wasser in den Rhein eingeleitet werde. Pro Behandlung würden 260 Kilogramm Natriumhypochlorit eingebracht.
Das belastete Wasser wird in den Rhein geleitet. In Anbetracht der riesigen Kühlwassermenge von rund 20 Millionen Litern werde die Konzentration zu Beginn maximal 0,01 Gramm pro Liter betragen, hält die AKW-Betreiberin KKL fest.
Das freie Chlor werde in der Folge innerhalb von kurzer Zeit kontinuierlich auf natürliche Weise abgebaut. Vor dem Öffnen der Abflut werde das Chlor soweit abgebaut sein, dass dessen Konzentration bei der Einleitung in den Rhein weniger als 0,00005 Gramm pro Liter betragen werde.