Die Atomkraftwerke Leibstadt und Gösgen weisen die von Greenpeace Schweiz und vom Trinationalen Atomschutzverband (TRAS) erhobenen Vorwürfe wegen angeblicher Bilanzfälschungen zurück. Beide AKW-Betreiber liessen die Anschuldigungen durch eine Revisionsgesellschaft überprüfen.
Sämtliche Angaben in der Bilanz seien korrekt und entsprächen sowohl dem Obligationenrecht als auch dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER, teilten die Kernkraftwerk Leibstadt AG und die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG in gleichlautenden Communiqués mit. In der publizierten Jahresrechnung seien diese Angaben transparent dargestellt.
Die Aktivierung der Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Entsorgungskosten sei nach dem selben Rechnungslegungsstandard vorgegeben. Dieser Kostenaktivierung stünden Rückstellungen gegenüber, was transparent ausgewiesen sei. Damit entstehe bei der Aktivierung kein Eigenkapital, schreiben die Betreiber weiter.
Genug Geld für Stilllegung
Während des Betriebs würden alle notwendigen Mittel für den Nachbetrieb, die Stilllegung und die Entsorgung erwirtschaftet und bereitgestellt, rufen die beiden AKW-Betreiber in Erinnerung. Dies sei im Kernenergiegesetz sowie in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vorgeschrieben.
Die Kostenstudien würden alle fünf Jahre überprüft und die Beitragszahlungen neu festgelegt. Damit stelle der Gesetzgeber sicher, dass bis zum Ende des Betriebs eines AKW alle zu erwartenden zukünftigen Kosten gedeckt seien.
Über dem Marktwert ausgewiesen
Greenpeace und TRAS hatten den Betreibern der AKW Leibstadt AG und Gösgen SO vorgeworfen, dass sie die Wertschriften des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds in den Bilanzen per Ende 2011 um 599 Millionen Franken über dem Marktwert ausgewiesen hätten. Wertschriften müssten gemäss Obligationenrecht nach Marktwert bilanziert werden.
Gesetzeswidrig sei auch, dass die AKW-Betreiber künftige Kosten für den Nachbetrieb, die Stilllegung und die Entsorgung als Aktiven auswiesen und damit die Haben-Seite um über 1,2 Milliarden aufbauschten. Dadurch werde Eigenkapital geschaffen, das nicht werthaltig sei, schrieben die Organisationen in ihrer Anfang Jahr eingereichten Anzeige.
Strafanzeige an Kantone weitergereicht
Die Verantwortlichen der beiden AKW wollten damals zu den Vorwürfen der beiden atomkritischen Organisationen nicht Stellung beziehen. Die von Greenpeace und vom TRAS bei der Bundesanwaltschaft eingereichten Strafanzeigen werden derzeit von den Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn geprüft.
Die Strafanzeigen richten sich vor allem gegen die Energiekonzerne Axpo und Alpiq. Alpiq ist mit einer Beteiligung von 40 Prozent der grösste Aktionär des AKW Gösgen und mit 32,4 Prozent am AKW Leibstadt beteiligt. Axpo seinerseits ist mit 25 Prozent an Gösgen und mit 52,7 Prozent an Leibstadt beteiligt.