Wegen der Vorbereitung von Terroranschlägen in Deutschland sind vier Al-Kaida-Mitglieder am Donnerstag zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verhängte Freiheitsstrafen von viereinhalb bis neun Jahren.
«Der Senat ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten im Auftrag der Al-Kaida-Führung Terroranschläge in Deutschland verüben sollten und wollten», sagte ein Gerichtssprecher.
Der Hauptangeklagte wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hält ihn für den bislang ranghöchsten Al-Kaida-Terroristen vor einem deutschen Gericht und hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert.
Der 33-Jährige hatte wie seine Mitangeklagten zu den Terrorvorwürfen geschwiegen. Die Verteidiger hatten für ihn eine Strafe von höchstens sieben Jahren Haft beantragt.
Zwei weitere Männer wurden ebenfalls als Terroristen zu je fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der vierte Angeklagte erhielt eine Strafe von viereinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Die Wohngemeinschaft der jungen Männer in der Nähe der Düsseldorfer Universität war rund um die Uhr observiert worden. Als die Aktivitäten in der Wohnung und die Einkäufe der Männer auf den Bau einer Bombe hindeuteten, wurden drei von ihnen am 29. April 2011 festgenommen. Der vierte Mann wurde in Bochum gefasst.
Blutbad in Europa geplant
Fünf Wochen später wurde im Versteck Osama bin Ladens in Pakistan ein Schreiben gefunden, das auf den Hauptangeklagten hinweist. Dieser soll mit dem Auftrag nach Europa entsandt worden sein, ein Blutbad anzurichten.
In E-Mails an die Al-Kaida-Führung, die ihm zugeschrieben wurden, hiess es: «Oh, unser Scheich, wir halten noch unser Versprechen. Wir werden mit dem Schlachten der Hunde anfangen.»
Der Senat unter Vorsitz von Richterin Barbara Havliza hatte in den vergangenen zwei Jahren 22 Sachverständige gehört und 145 Zeugen vernommen, darunter FBI-Beamte, Terrorexperten und Geheimdienst-Chefs. Die Urteilsbegründung soll mehrere Stunden dauern.
Verteidiger beklagten Einfluss von Geheimdiensten
Die Verteidiger hatten den – aus ihrer Sicht – nicht hinreichend aufgeklärten Einfluss von Geheimdiensten auf das Verfahren beklagt. Entsprechende Dokumente seien massiv geschwärzt worden, berichtete Rechtsanwalt Johannes Pausch, der «die gebotene Trennung zwischen geheimdienstlichen und polizeilichen Ermittlungen» aufgeweicht sieht.