Alain Berset hält Senkung der Kinderrenten bei der IV für unnötig

Sozialminister Alain Berset will auf eine Kürzung der Kinderrenten sowie der Reisekostenbeiträge bei der Invalidenversicherung verzichten. Damit soll ein Referendum verhindert werden, dass die gesamte IV-Revision in einer Volksabstimmung zum Absturz bringen könnte.

Sozialminister Berset will Kinderrenten bei der IV nicht senken (Archiv) (Bild: sda)

Sozialminister Alain Berset will auf eine Kürzung der Kinderrenten sowie der Reisekostenbeiträge bei der Invalidenversicherung verzichten. Damit soll ein Referendum verhindert werden, dass die gesamte IV-Revision in einer Volksabstimmung zum Absturz bringen könnte.

Die Kürzungen waren Teil der Vorschläge, die der Bundesrat 2010 für den zweiten Teil der 6. IV-Revision vorgelegt hatte. Im Oktober hatte die nationalrätliche Sozialkommission (SGK) an den Sparmassnahmen festgehalten.

Nach Ansicht von Berset erlaubt die finanzielle Situation der IV aber einen Verzicht auf die Kürzungen. „Eine Senkung der Kinderrenten ist derzeit nicht nötig für die Sanierung der IV“, sagte der Sozialminister in einem Interview mit „SonntagsZeitung“ und „Le Matin Dimanche“.

„Wir sehen die Effekte der früheren IV-Revision und in deren Folge bessere Prognosen für die IV-Finanzen“, sagte der SP-Bundesrat. Er will die nächste Revision deshalb aufteilen und zunächst strukturelle Reformen wie ein stufenloses Rentensystem umsetzen.

Zwischen 2003 und 2011 sei die Zahl neuer Renten von fast 30’000 auf 15’000 gesunken, sagte er. Zudem würde eine Aufteilung der Reform die Entschuldung der IV lediglich um zwei Jahre – von 2026 auf 2028 – verzögern. „Es ist nicht nötig, die Behinderten noch stärker zu belasten.“

Zudem seien die Sparvorschläge der SGK mit Risiken verbunden, warnte Berset. „Wird die Revision überladen, ist die Gefahr gross, dass sie in einer Referendumsabstimmung scheitert.“

Entlastung um jährlich 150 Mio. Franken

Dagegen will der Sozialminister an den strukturellen Reformen wie dem stufenlosen Rentensystem, der Betrugsbekämpfung, der besseren Eingliederung und dem Interventionsmechanismus festhalten. Diese Teile der Revision blieben entscheidend für die Zukunft der IV.

Berset räumte ein, dass die IV im laufenden Jahr nur dank der Zusatzfinanzierung über die zusätzlichen 0,4 Prozent Mehrwertsteuer schwarze Zahlen schreiben werde.

Bis 2017, wenn die Zusatzfinanzierung ausläuft, würden die Entlastungsmassnahmen aber ihre volle Wirkung entfalten, sodass die IV weiterhin Gewinne verzeichnen werde – „300 Millionen Franken und mehr“. Die Tilgung der Schulden der IV – aktuell rund 15 Milliarden Franken – werde wie geplant auch ohne Zusatzfinanzierung gelingen.

Die Vorschläge, für die sich die SGK des Nationalrats im Oktober ausgesprochen hatte, sollen die IV um jährlich 150 Millionen Franken entlasten. Die Vorlage wird in der kommenden Wintersession in der grossen Kammer behandelt.

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