Der Aargauer Regierungsrat will die 219 Gemeinden bei der Unterbringung von Asylsuchenden stärker als bisher in die Pflicht nehmen. Sie sollen nicht mehr einfach eine Ersatzzahlung leisten können, wenn sie keine oder zu wenige Asylbewerber aufnehmen.
Daher will der Regierungsrat die entsprechende Regelung im kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) überprüfen, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Derzeit können sich Gemeinden beim Kanton von der Pflicht freikaufen, Asylbewerber aufzunehmen.
Das kostet die Gemeinden 10 Franken pro Tag und Asylbewerber. Bis Ende 2011 betrug die Abgabe 7 Franken. Auf diese Weise fliessen gemäss Departement Gesundheit und Soziales (DGS) rund 900’000 Franken pro Jahr in die Kantonskasse.
Kanton erwartet Vorschläge
Der Regierungsrat will gemeinsam mit den Gemeinden Lösungen finden. So setzte er zur Bewältigung der ausserordentlichen Situation im Asylwesen eine paritätische Kommission Kanton-Gemeinden ein.
Die Kommission soll rasch Vorschläge ausarbeiten, wie die zugewiesenen Asylsuchenden dezentral untergebracht werden könnten. Zudem muss der Kantonale Führungsstab (KFS) der Kommission mehrere Optionen für Krisenzeiten vorlegen.
Der Bund hatte dem Aargau im vergangenen Jahr 1’472 Asylsuchende zur Unterbringung zugeteilt. Die Kantonsbehörden rechnen nicht mit einer Abnahme der Zuweisungen.
Die verfügbaren kantonalen Unterkünfte seien seit einiger Zeit mehr als ausgelastet. Die permanente Überbelegung schaffe beim Betrieb der Asylunterkünfte Probleme.