Alle öffentlichen Gebäude und Anlagen für Behinderte zugänglich

Im Kanton Basel-Stadt sollen künftig sämtliche öffentlichen Gebäude und Anlagen für Behinderte zugänglich sein. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Anpassung des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes.

Im Kanton Basel-Stadt sollen künftig sämtliche öffentlichen Gebäude und Anlagen für Behinderte zugänglich sein. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Anpassung des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes.

Basel-Stadt geht damit über das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes hinaus, das lediglich für Neu- und Umbauten Anwendung findet, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Sie will mit der Regelung einen Auftrag aus der neuen Kantonsverfassung erfüllen, der auch für bestehende Gebäude und Anlagen gilt.

Antrag für eine behindertengerechte Anpassung stellen können laut der Regierung betroffene Menschen sowie Behindertenorganisationen, die seit mindestens fünf Jahren in Basel-Stadt tätig sind. Einzig das Kriterium der wirtschaftlichen Zumutbarkeit schränkt nach Angaben der Regierung das Grundrecht auf behindertengerechten Zugang ein.

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