Alle Schusswaffen sollen registriert werden

Alle Gewehre und Pistolen in der Schweiz sollen künftig in einem Register erfasst sein. Der Nationalrat hiess am Montag mit hauchdünner Mehrheit von 87 zu 86 Stimmen bei acht Enthaltungen eine Motion mit dieser Forderung gut. Die Umsetzung läuft bereits.

Auch ältere Waffen sollen registriert werden (Symbolbild) (Bild: sda)

Alle Gewehre und Pistolen in der Schweiz sollen künftig in einem Register erfasst sein. Der Nationalrat hiess am Montag mit hauchdünner Mehrheit von 87 zu 86 Stimmen bei acht Enthaltungen eine Motion mit dieser Forderung gut. Die Umsetzung läuft bereits.

Heute sind in der Schweiz nur Waffen in den kantonalen Waffenregistern eingetragen, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Schätzungen deuten auf eine Zahl in Millionenhöhe hin. Sie sollen nun alle erfasst werden.

Diese Forderung hiess der Nationalrat bei der Beratung von vier Motionen gut, die den Schutz vor Waffengewalt verbessern sollen. Vorgesehen ist ein besserer Informationsaustausch zwischen Behörden der Kantone und des Bundes sowie der Armee ermöglichen, indem die Register vernetzt werden.

Ursprünglich stammen diese Forderungen aus dem Nationalrat. Auf Wunsch der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der Polizeikommandanten fügte der Ständerat im Juni die Nachregistrierungspflicht hin. Dem stimmte nun auch der Nationalrat zu – gegen den Willen der SVP sowie Teilen von FDP und CVP.

Verbesserung der Sicherheit

Der bessere Informationsaustausch werde nur mit der Nachregistrierung seine volle Wirkung erzielen, sagte Chantal Galladé (SP/ZH) im Namen der vorberatenden Sicherheitskommission.

Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga warb für die Nachregistrierung. Angesichts der jüngsten Diskussionen um die Sicherheit – nach der Tötung der Genfer Sozialtherapeutin – sei dies eine Gelegenheit, «etwas zu tun», sagte sie.

Schützenverbände stellen sich quer

Ohne den Entscheid aus dem Nationalrat abzuwarten, hatte der Bundesrat bereits Ende Juni eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die die Nachregistrierung umsetzen soll. Die Waffenbesitzer hätten demnach ein Jahr Zeit, um ihre Waffen zu deklarieren. Unter anderem bei den Schützenverbänden regte sich vehementer Widerstand.

Die Gegner monierten, es werde ein immenser Aufwand nötig sein. Es gehe um geschätzte drei bis fünf Millionen Feuerwaffen, sagte Jakob Büchler (CVP/SG) im Rat. Ausserdem würden dereinst sämtliche Waffen sowieso registriert, da dies nach dem Waffengesetz beim Erbgang notwendig sei. Ein Register suggeriere zudem eine falsche Sicherheit, da ja auch illegale Waffen im Umlauf seien.

Hilfe bei Einsätzen und Ermittlungen

Der verbesserte Informationsfluss soll es beispielsweise der Polizei vor einem Einsatz ermöglichen, zu erfahren, ob eine Person eine Waffe besitzt. Die Waffendaten sollen der Polizei auch bei Ermittlungen helfen. Zwar rechnen die Kantone mit einem grossen Aufwand für die Erfassung, wollen diesen aber in Kauf nehmen, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Die für 2015 geplante Verbindung der kantonalen Waffenregister geht auf die Abstimmung um die Waffenschutz-Initiative zurück. Vor der Abstimmung im Jahr 2011, die ein zentrales Waffenregister forderte, versprachen die Kantone, ihre Register untereinander zu vernetzen. Die Initiative wurde mit 56 Prozent der Stimmen abgelehnt.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Vernetzung soll der Bundesrat nun mit der Umsetzung der Motionen schaffen. Diese verlangen auch zusätzliche Meldepflichten der Staatsanwaltschaften an die Armee. Bundesrätin Sommaruga kündigte an, dass der Bundesrat bis Ende Jahr eine Vorlage an das Parlament verabschieden werde.

Den Gesetzesänderungen muss das Parlament danach nochmals zustimmen, bevor es zur Nachregistrierung kommt. Angesichts des knappen Ausgangs sind zu dieser Frage heftige Debatten absehbar.

Nächster Artikel