Bei einem Drittel der Körperlotionen und Haargels, die das baselstädtische Kantonslabor untersucht hat, sind allergene Bestandteile nicht korrekt deklariert. Im vergangenen Jahr hatte das Labor über die Hälfte beanstanden müssen. Dennoch bleibe Handlungsbedarf.
61 Körperlotionen und Haargels unterschiedlicher Preisklassen hatte das Labor untersucht. Darunter sind Produkte bekannter Marken, die bei Grossverteilern feilgeboten werden, aber auch solche von in- und ausländischen Kleinfirmen. Bei 21 Proben war die Deklaration nicht korrekt, wie einem am Montag publizierten Bericht zu entnehmen ist.
Ein Anhang der Schweizer Verordnung über kosmetische Mittel regelt die Verwendung von Riechstoffen. Davon müssen wegen Allergierisiken 24 Einzelsubstanzen sowie zwei Flechtenextrakte auf Verpackungen von Kosmetika, die auf der Haut verbleiben, ab einer bestimmten Konzentration gekennzeichnet werden.
Das Labor stellt fest, dass das Recht „nur mangelhaft erfüllt“ werde. In EU-Staaten und der Schweiz würden jeweils rund 70 bis 80 Prozent der einschlägigen Produkte korrekt deklariert. Solche aus anderen Ländern – speziell von Kleinfirmen – waren bisher nur zu 30 bis 50 Prozent in Ordnung, in diesem Jahr gar unter zehn Prozent.