AlpTransit schreibt zwei Aufträge für Ceneri-Basistunnel neu aus

Als Folge von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts schreibt die AlpTransit Gotthard AG zwei Aufträge rund um den Bau des Ceneri-Basistunnels der NEAT neu aus. Über eventuelle Auswirkungen auf die im Jahr 2019 geplante Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels gibt es noch keine Angaben.

Die Aufträge für den Ceneri-Basistunnel werden neu ausgeschrieben (Bild: sda)

Als Folge von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts schreibt die AlpTransit Gotthard AG zwei Aufträge rund um den Bau des Ceneri-Basistunnels der NEAT neu aus. Über eventuelle Auswirkungen auf die im Jahr 2019 geplante Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels gibt es noch keine Angaben.

Die Verfahren im Zusammenhang mit den Bahntechnik-Vergaben für den Ceneri-Basistunnel seien abgebrochen worden, schrieb die AlpTransit Gotthard AG in einem Communiqué. Die Neuausschreibung solle so bald als möglich erfolgen.

Hintergrund seien die Urteile vom 14. März 2014 des Bundesverwaltungsgerichts. Zwei Beschwerden gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit Gotthard AG für den Ceneri-Basistunnel (Lose „Fahrbahn und Logistik“ sowie „Bahntechnik und Gesamtkoordination“) seien teilweise gutgeheissen worden.

Die angefochtenen Zuschlagsverfügungen seien aufgehoben und die Sache an die AlpTransit Gotthard AG zurückgewiesen worden. Einer der Aufträge betrifft das Los „Fahrbahn und Logistik“. Die Arbeiten im Wert von rund 96 Millionen Franken gingen an das Konsortium Mons Ceneris unter der Federführung einer Firma aus Bellinzona.

Der zweite Auftrag betrifft „Bahntechnik und Gesamtkoordination“. Er ist rund 129 Millionen Franken wert und wurde dem Konsortium CPC unter der Federführung der Berner Cablex AG vergeben.

Kein Anbieter erfüllt Eignung

In seinen Erwägungen erläutere das Bundesverwaltungsgericht detailliert, wie die für den Eignungsnachweis eingereichten Referenzen bewertet werden müssten, schrieb Alptransit weiter. Demnach seien die Zuschlagsempfängerinnen vom Verfahren auszuschliessen.

Die entsprechende Überprüfung der Eignung der Beschwerdeführerinnen durch die AlpTransit Gotthard AG habe nun ergeben, dass auch die Beschwerdeführerinnen die Referenznachweise im Sinne dieser Urteile nicht genügend erbringe. Diese seien folglich ebenfalls vom Verfahren auszuschliessen sind.

Weil damit kein im Verfahren verbliebener Anbieter die geforderte Eignung im Sinne der Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts erfülle, habe der Verwaltungsrat der AlpTransit Gotthard AG am Montag beschlossen, das Vergabeverfahren abzubrechen. Die Abbruchverfügung könne vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Zu den terminlichen Auswirkungen auf den geplanten Inbetriebsetzungstermin des Ceneri-Basistunnels im Dezember 2019 könne im Moment noch keine Aussagen gemacht werden, heisst es in dem Communiqué.

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