Die als Mörderin verurteilte Mutter der getöteten Kinder von Horgen akzeptiert das Urteil der ersten Gerichtsinstanz nicht. Ihr Anwalt Thomas Fingerhuth sagte am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda: „Wir gehen in die Berufung“.
Das Berzirksgericht Horgen hatte die 39-jährige Frau am 29. Januar wegen mehrfachen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer lebenlänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Es ordnete eine ambulante Massnahme an und setzte dafür ein, dass die schwer gestörte Frau zumindest vorerst in der neuen Therapieabteilung der Frauenstrafanstalt Hindelbank intensive Therapien erhält.
Die Schweizerin hatte erst im Dezember 2012 nach jahrelangem Leugnen gestanden, sie habe in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre beiden siebenjährigen Zwillinge im Schlaf erstickt. Sie gab zudem an, im Sommer 1999 bereits ihre sieben Wochen alte erstgeborene Tochter erstickt zu haben. Bis dahin war man von einem plötzlichen Kindstod ausgegangen.