Am 12. Februar entscheiden Volk und Stände über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation. Dafür setzen sich auch alt Bundesrat Pascal Couchepin und die alt Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Ruth Dreifuss ein.
Das Pro-Komitee mit Vertretern aller grossen Parteien ausser der SVP hat am Dienstag den Abstimmungskampf eröffnet und einen Aufruf lanciert, der im Internet unterzeichnet werden kann. Dieser wird von den ehemaligen Bundesratsmitgliedern unterstützt.
Weil am 12. Februar auch über die Unternehmenssteuerreform III abgestimmt wird, könnte das Thema untergehen. Das Komitee hofft deshalb auf ein breites Engagement, besonders von Jungen, aber auch von Sportlern oder Kulturschaffenden, wie SP-Nationalrätin Ada Marra (VD) vor den Medien in Bern sagte.
Einheitliche Regeln
Sie hatte die Änderung im Parlament angestossen. Abgestimmt wird darüber, weil eine Verfassungsänderung nötig ist. Heute regelt der Bund nur die Einbürgerung durch Abstammung, Heirat und Adoption. Die Kompetenz für andere Einbürgerungen liegt weitgehend bei den Kantonen.
Die Regeln sind entsprechend unterschiedlich. In etlichen Kantonen gibt es keinerlei Erleichterungen für Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz lebten. Künftig sollen nun in allen Kantonen dieselben Regeln gelten.
Hier aufgewachsen
«Sie sind in der Schweiz geboren, hier aufgewachsen, sie besuchten hier die Schulen und engagieren sich hier in Vereinen», sagte CVP-Nationalrätin Ruth Humbel (AG). «Sie sprechen unsere Sprache und kennen ihr Heimatland nur von den Ferien oder sogar nur von Erzählungen.» Diese Personen fühlten sich als Schweizerinnen und Schweizer.
Beat Flach (GLP/AG) stellte fest, oft sei man überrascht zu hören, dass sie nicht Schweizerinnen und Schweizer seien. Die Hürden für ihre Einbürgerung müsse auf ein «vernünftiges Mass» gesenkt werden.
Kein Automatismus
Alle Rednerinnen und Redner betonten, dass kein Automatismus vorgesehen sei: Auch Personen der dritten Ausländergeneration erhalten das Schweizer Bürgerrecht nur auf Antrag. Wegfallen sollen aber Auflagen wie die Mindestdauer des Wohnaufenthalts in einer bestimmten Gemeinde. Auch sollen die Betroffenen nicht mehr beweisen müssen, dass sie beispielsweise eine Landessprache sprechen.
Angelo Barrile (SP/ZH) stellte fest, dass die Behörden die Einbürgerung selbstverständlich ablehnen könnten, sollte die Integration mangelhaft sein. Es gäbe aber kein schriftliches Verfahren mehr, kein Vorsprechen vor einer Kommission und keine Abstimmung in den Gemeindeversammlungen. «In der dritten Generation können wir das den Einbürgerungswilligen und uns ersparen», sagte Marianne Streiff (EVP/BE). Diese Lösung sei überfällig.
Strenge Voraussetzungen
Wer von der erleichterten Einbürgerung profitieren könnte, hat das Parlament genau festgelegt. Die Regeln seien das Resultat eines breiten Konsenses, konstatierte Lisa Mazzone (Grüne/GE). Mindestens ein Grosselternteil muss in der Schweiz geboren worden sein oder ein Aufenthaltsrecht besessen haben. Das muss der einbürgerungswillige Ausländer glaubhaft machen.
Weiter muss mindestens ein Elternteil in der Schweiz geboren worden sein, sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und mindestens fünf Jahre die Schule besucht haben. Der Ausländer oder die Ausländerin der dritten Generation muss ebenfalls in der Schweiz geboren worden sein. Darüber hinaus muss er oder sie mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.
Bis zum 25. Geburtstag
Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung darf nur bis im Alter von 25 Jahren eingereicht werden. Damit wollen die Räte verhindern, dass Ausländer durch eine spätere Einbürgerung die Militärdienstpflicht umgehen. Während fünf Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regeln sollen aber alle unter 35-Jährigen ein Gesuch stellen dürfen.
Die Absicht hinter den neuen Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen sei die Förderung der Einbürgerung von jungen Angehörigen der dritten Generation, sagte Kurt Fluri (FDP/SO). Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) sprach von einem wichtigen Zeichen an die Jungen. In den Fraktionen der FDP und der CVP gab es im Parlament auch Nein-Stimmen. Fluri und Humbel zeigten sich aber zuversichtlich, dass ihre Parteien die Ja-Parole fassen werden.
Das Stimmvolk äussert sich nicht zum ersten Mal zum Thema. 2004 hatte es eine Vorlage abgelehnt. Diese sah allerdings erleichterte Einbürgerungen für die zweite Generation und automatische für die dritte vor. Die aktuelle Vorlage geht weniger weit.