Alt Bundesrat Merz verteidigt sich gegen Vorwürfe

Alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz verteidigt im FDP-Parteiorgan seine Rolle bei der Unternehmenssteuerreform II. Er verwahrt sich gegen den Vorwurf, er habe bei der Bezifferung der Steuerausfälle gelogen. Seine Argumentation dürfte die Kritiker nicht restlos überzeugen.

Der ehemalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz im Jahr 2010 (Archiv) (Bild: sda)

Alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz verteidigt im FDP-Parteiorgan seine Rolle bei der Unternehmenssteuerreform II. Er verwahrt sich gegen den Vorwurf, er habe bei der Bezifferung der Steuerausfälle gelogen. Seine Argumentation dürfte die Kritiker nicht restlos überzeugen.

Unter dem Titel „Richtigstellung“ äussert sich der ehemalige Bundesrat der FDP im am Montag erschienenen „Schweizer Freisinn“ zur Kritik vor allem der Linken. „Ich versichere Ihnen, das Parlament nie getäuscht oder gar belogen zu haben“, schreibt Merz im Artikel.

Die Unternehmenssteuerreform II, die 2008 mit 50,5 Prozent Ja-Stimmenanteil gutgeheissen wurde, verursacht deutlich höhere Einbussen, als der Bundesrat vor der Abstimmung angegeben hatte.

Dass die Folgen zum neu eingeführten Kapitaleinlageprinzip nicht richtig abgeschätzt werden konnten, begründet Merz damit, dass „im Parlament eine Rückwirkung beantragt und vom Stimmvolk beschlossen“ worden sei. Diese Rückwirkung ist der Grund dafür, dass es jährlich zu mehreren hundert Millionen Franken Steuerausfällen kommen dürfte, die nie kommuniziert wurden.

Allerdings fügte nicht wie von Merz behauptet das Parlament, sondern der Bundesrat die umstrittene Rückwirkung ein. Im Gesetzesentwurf des Bundesrates und der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform ist sie beim Kapitaleinlageprinzip bereits vorgesehen. Das Parlament segnete sie ohne Diskussion ab.

Der Bundesrat bestätigte diesen Ablauf des Gesetzgebungsprozesses im April 2011 in seiner Antwort auf eine Interpellation von SP-Präsident Christian Levrat (FR). Der Bundesrat habe die Rückwirkung aufgrund der Vernehmlassung vorgeschlagen.

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