Altstätten SG und Kreuzlingen TG sollen Asyl-Bundeszentren erhalten

Die Standortsuche für künftige Asylzentren des Bundes in der Region Ostschweiz ist abgeschlossen. Im Rahmen der Neustrukturierung des Asylwesens sollen 700 Unterkunftsplätze an den bisherigen Standorten des Bundes in Altstätten SG und Kreuzlingen TG realisiert werden.

Unterkunft für Asylberwerber in Empfangszentrum (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Standortsuche für künftige Asylzentren des Bundes in der Region Ostschweiz ist abgeschlossen. Im Rahmen der Neustrukturierung des Asylwesens sollen 700 Unterkunftsplätze an den bisherigen Standorten des Bundes in Altstätten SG und Kreuzlingen TG realisiert werden.

Bund, Kantone und beteiligte Gemeinden haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Montag mitteilte.

Die Stadträte der beiden Standortgemeinden sowie die Kantone der Asylregion Ostschweiz (AI, AR, GL, GR, SH, SG und TG) seien von Beginn weg in die Verhandlungen einbezogen gewesen und trügen das Konzept und die Standortentscheide mit.

Abstimmung in Altstätten SG

Altstätten soll Standort eines Bundeszentrums werden, das vorwiegend der Durchführung von Asylverfahren dient. Dazu wird der Bund einen Neubau mit 390 Plätzen für Asylsuchende sowie rund 110 Arbeitsplätzen errichten. Das Bauland erwirbt der Bund von der Stadt Altstätten.

Über den Verkauf des Grundstücks werden die Stimmberechtigten von Altstätten an der Urne entscheiden, sobald das Betriebskonzept des Bundeszentrums geregelt ist. Das bisherige Empfangs- und Verfahrenzentrum (EVZ) Altstätten mit 176 Plätzen wird nach Inbetriebnahme des Bundeszentrums geschlossen.

Ausreisezentrum in Kreuzlingen TG

Im zweiten Bundeszentrum in der Region Ostschweiz sollen hauptsächlich Asylsuchende untergebracht werden, deren Ausreise aus der Schweiz organisiert werden muss. Es soll am Standort des heutigen EVZ Kreuzlingen mit 290 Plätzen betrieben werden. Nach dem Umbau wird das Zentrum Unterkünfte für maximal 310 Asylsuchende enthalten.

Der Bund, die Standortkantone sowie die Standortgemeinden werden Vereinbarungen über den Betrieb der beiden Bundeszentren abschliessen. In den Vereinbarungen werden Fragen der Betreuung, der vom Bund finanzierten Beschäftigungsprogramme oder der Sicherheit geregelt. Eine Begleitgruppe mit Vertretern der Bevölkerung, der Wirtschaft, der Behörden und der Politik wird die Erarbeitung dieser Vereinbarung begleiten.

Mit den neuen Bundeszentren für Asylsuchende sollen die Asylverfahren beschleunigt werden. Bund, Kantone und Gemeinden haben sich an der zweiten nationalen Asylkonferenz im März 2014 einstimmig darauf geeinigt, in sechs Regionen insgesamt 5000 Plätze für Asylsuchende in Bundeszentren zu schaffen.

In jeder Region soll es ein Verfahrenszentrum und ein bis drei Ausreisezentren geben. Die Verteilung der Plätze erfolgt entsprechend der Bevölkerungsgrösse der Regionen. In der Ostschweiz sollen 700 Plätze zur Verfügung stehen.

Nächster Artikel