Das Amt für Wald beider Basel (AfW) soll in Zukunft auch für das Jagdwesen der beiden Kantone zuständig sein. Diese vom Stadtkanton angeregte Vertiefung der Zusammenarbeit erfordert nun aber umfassendere Gesetzesarbeit, was etwas mehr Zeit braucht als geplant.
Beide Kantonsregierungen hatten die partielle Verwaltungsfusion zur Jagd Ende 2015 beschlossen. Bisher ist die Jagd nur innerhalb der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) in das Amt für Wald beider Basel in Liestal integriert. Mit dem Dazustossen des baselstädtischen Jagdwesens soll der gesamte Bereich bikantonalisiert werden.
Am Dienstagabend haben die Regierungen an einer gemeinsamen Sitzung den Stand der Planung zur Kenntnis genommen, wie sie am Mittwoch mitteilten. Im Baselbiet reiche eine Gesetzesrevision, doch im Stadtkanton sei ein neues Gesetz nötig. Heute hat letzterer bloss eine Verordnung zum Bundesjagdrecht, aber kein kantonales Gesetz.
Vernehmlassung 2019
Das neue kantonale Recht soll zum einen den Umgang mit Wildtieren regeln und zum anderen eine Grundlage schaffen für ein gemeinsames «Amt für Wald und Wild beider Basel». Dies erfordert nun die Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten und Betroffenen.
So könne das neue Amt mitsamt Jagd nicht wie angekündigt 2018/19 operativ zusammengelegt sein und aktiv werden, hiess es weiter. Stattdessen soll das neue Gesetz im ersten Quartal 2019 in Vernehmlassung gehen. So könne das neue Amt Anfang 2020 Realität werden.
Die teilfusionierte Behörde soll künftig neben dem Wald auch für die Jagd Leitbehörde, Kompetenzzentrum und Ansprechpartner sein für regionale Behörden, Jäger und die Bevölkerung. Einheitliche Organisationsstrukturen sollen Synergien bringen.
Das früher beim VGD-Generalsekretariat angesiedelte Baselbieter Jagd- und Fischereiwesen ist seit 2015 ins Amt für Wald integriert. Zuvor hatte die Baselbieter Regierung ihre Sparidee, das Jagd- und Fischereiregal von den Gemeinden an den Kanton zu übertragen, wegen starker Widerstände aufgegeben. – Das Fischereiwesen indes soll nicht fusioniert und integriert werden in das neue bikantonale Amt.