Amt für Wald beider Basel künftig auch für Jagd zuständig

Das Amt für Wald beider Basel (AfW) soll in Zukunft auch für das Jagdwesen der beiden Kantone zuständig sein. Auf Anregung des Stadtkantons haben die beiden Regierungen beschlossen, die bikantonale Zusammenarbeit entsprechend auszubauen, wie sie am Mittwoch mitteilten.

Das Amt für Wald beider Basel (AfW) soll in Zukunft auch für das Jagdwesen der beiden Kantone zuständig sein. Auf Anregung des Stadtkantons haben die beiden Regierungen beschlossen, die bikantonale Zusammenarbeit entsprechend auszubauen, wie sie am Mittwoch mitteilten.

Bisher ist die Jagd nur innerhalb der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) in das Amt für Wald in Liestal mit heute 17 Angestellten integriert. Neu stösst das baselstädtische Jagdwesen dazu, und der ganze Bereich wird bikantonalisiert. Operativ soll er 2018/19 zusammengelegt sein und aktiv werden.

Die in «Amt für Wald und Wild» umbenannte Behörde soll künftig auch für die Jagd Leitbehörde, Kompetenzzentrum und Ansprechpartner sein für regionale Behörden, Jäger und die Bevölkerung. Einheitliche Organisationsstrukturen sollen Synergien bringen.

Spareffekte offen

Derzeit sei kaum abschätzbar, welche Auswirkungen die Amtsfusion auf das Budget und die Anzahl Stellen hat, sagte AfW-Leiter Ueli Meier auf Anfrage. Heute werde die Arbeitszeit nicht für jede dem Wald zuzuordnende administrative Tätigkeit separat erfasst. Einiges könne jeweils eine Person sicher gut auch für beide Kantone erledigen.

Erster Schritt auf dem Weg zum Amt für Wald und Wild ist nun eine gemeinsame Wildtierstrategie, die gesunde Tierpopulationen dank Be- und Aufwertung von Lebensräumen anstrebt. Auf dieser Basis wird dann das kantonale Jagdrecht überarbeitet und die Rechtsgrundlage für Kompetenzübertragungen an das bikantonale Amt geschaffen.

Laut Meier ist denkbar, dass die Aufgaben zwischen Kantonen und Gemeinden neu aufgeteilt werden. In beiden Kantonen haben heute die Einwohnergemeinden das Jagdregal inne.

So soll auch die neue baselstädtische Jagdverordnung erst später folgen; vor Jahresfrist war diese noch für 2015 in Aussicht gestellt worden. Den Anstoss zur Amtsfusion über die Kantonsgrenzen hatte das baselstädtische Justiz- und Sicherheitsdepartement 2014 gegeben. Ein Runder Tisch lotete in der Folge das Feld aus.

Fischerei formell ausgeklammert

In der VGD ist das früher beim Generalsekretariat angesiedelte Jagd- und Fischereiwesen bereits seit Jahresbeginn 2015 ins Amt für Wald integriert. Zuvor hatte die Baselbieter Regierung ihre Sparidee, das Jagd- und Fischereiregal von den Gemeinden an den Kanton zu übertragen, wegen starker Widerstände aufgegeben.

Das Fischereiwesen indes soll nicht fusioniert und integriert werden in das neue Amt für Wald und Wild, wie Meier weiter sagte. Eine gewisse Kooperation sei dadurch gegeben, dass die Fischerei im Stadtkanton derzeit beim Amt für Umwelt und Energie angesiedelt ist, das gleichzeitig die Administration für das AfW erledigt.

Das Amt für Wald beider Basel besteht als bikantonale Behörde seit Oktober 1994. Einen gemeinsamen Kantonsförster hatten die beiden Kantone jedoch gemäss Meier schon fünfzig Jahre früher.

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