Amtsärzte gehören im Aargau ab 2017 der Vergangenheit an

Im Kanton Aargau werden ab 2017 neu alle Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausbildungsbewilligung eine fürsorgerische Unterbringung (FU) von Personen verfügen können. Nach einem Entscheid des Grossen Rats wird das bestehende System von Amtsärzten abgeschafft.

Im Kanton Aargau werden ab 2017 neu alle Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausbildungsbewilligung eine fürsorgerische Unterbringung (FU) von Personen verfügen können. Nach einem Entscheid des Grossen Rats wird das bestehende System von Amtsärzten abgeschafft.

Auch Kaderärzte der aargauischen Spitäler können eine FU, in der Regel eine vorsorgliche Einlieferung in eine psychiatrische Einrichtung, verfügen. Im Aargau kommt es pro Jahr zu 1000 fürsorgerischen Unterbringungen.

Damit solche Verfügungen rund um die Uhr und an Wochenenden erlassen werden können, schloss der Kanton mit der privaten Firma «mobile aerzte» einen Leistungsvertrag ab. Das teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mit. Die Firma «mobile aerzte» mit Sitz in Allschwil BL klärt künftig auch die Hafterstehungsfähigkeit von Personen ab.

Gleichzeitig wird der Gesundheitsdienst der Justizvollzugsanstalt Lenzburg mit Pflegepersonal aus der Akutpflege aufgestockt, um die medizinische Versorgung der Gefangen zu gewährleisten. Zudem schloss der Kanton eine Vereinbarung mit dem Institut für Arbeitsmedizin (IFA) für die medizinische Versorgung in den Gefängnissen ab.

Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) des Kantonsspital Aarau ist künftig alle rechtsmedizinische Leistungen bei Legalinspektionen (Leichenbeschau) zuständig sein.

Viele Amtsärzte gehen in Pension

Der Grund für all diese Neuerung ist, dass im Aargau das bisherige System der Amtsärzte per Ende 2016 aufgehoben wird. Die 21 Amtsärzte führen ihr Amt im Milizsystem aus. Es handelt sich – bis auf eine Psychiaterin – um Grundversorger.

Bis im Jahr 2020 werden 12 Amtsärzte pensioniert. Für den Kanton ist es immer schwieriger geworden, die freien Amtsarztstellen wieder besetzen zu können. Die Bereitschaft, zusätzliche Aufgaben und einen Pikettdienst zu übernehmen, nimmt gemäss Kanton ab.

Der Grosse Rat hatte vor fünf Jahren beschlossen, die finanzielle Entschädigung von Amtsärzten von 4500 auf 20’000 Franken pro Jahr zu erhöhen. Trotzdem war das traditionelle System der Amtsärzte nicht mehr zu retten.

Nächster Artikel