In Baselland steht die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung für Landrätinnen und Landräte zur Diskussion: Das Parlament überwies am Donnerstag zwei entsprechende parlamentarische Initiativen aus SVP-Kreisen an seine Justiz- und Sicherheitskommission.
Zu behandeln hatte der Landrat gleich zwei parlamentarische Initiativen, welche die Baselbieter Verfassung ändern wollten. Eine forderte eine Streichung der Amtszeitbeschränkung. Die zweite schlug eine Ausdehnung der maximalen Amtsdauer von vier auf fünf Legislaturen vor, also von maximal 16 auf 20 Jahre. Zudem sollen künftig angebrochene Amtsperioden nicht mehr den vollständig absolvierten gleichgestellt sein.
Sie wolle damit nicht Sesselkleber unterstützen, vielmehr gehe es ihr um Wissen und Herzblut, das im Landrat verloren gehe, begründete die SVP ihre Vorstösse. Das Stimmvolk könne zudem korrigierend eingreifen. Dies habe sich etwa bei den letzten Wahlen gezeigt, bei denen gleich über ein Dutzend bisherige Parlamentarier abgewählt worden sind.
Rotation gegen Kontinuität
Gegen die Überweisung war die Ratslinke: Landrat und Volk hätten sich mehrfach für eine Beschränkung ausgesprochen, hiess es von der SP. Politiker seien nicht vor Selbstüberschätzung gefeit, bemerkte ein Sprecher der Grünen/EVP-Fraktion. Eine Rotation im Parlament tue zudem gut, ergänzte die Fraktion der GLP/Grünen-Unabhängigen.
Hinter den Anliegen stand neben der SVP auch eine Mehrheit der FDP-Fraktion, die auf die Selbstverantwortung von Politikern verwies. Die SVP hält eine gewisse Kontinuität im Parlament für nötig. Die CVP/BDP-Fraktion wollte die Amtszeit verlängern, jedoch die Beschränkung nicht ganz aufheben.
Der Landrat überwies den Vorstoss zur Aufhebung der Amtszeitbeschränkung schliesslich mit 42 gegen 37 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Initiative zur Verlängerung der Amtszeit lehnte er dagegen mit 40 gegen 37 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Mit diesem Entscheid geht die parlamentarischen Initiative zur Aufhebung der Amtszeitbeschränkung nun an die Justiz- und Sicherheitskommission zur Vorberatung. Bei den Wahlen im vergangenen Jahr konnten sechs Landrätinnen und Landräte nicht mehr antreten. 2019 trifft die Amtszeitguillotine 19 Parlamentarier.