Analysten unbeeindruckt von Urteil zum Sika-Streit

Der jüngste Gerichtsentscheid zum Sika-Streit wirft bei Analysten keine grossen Wellen. Entsprechend unauffällig zeigt sich die Aktie im Vormittagshandel.

Sitz des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen: Der jüngste Entscheid der Richter im Sika-Streit wirft bei Experten keine grossen Wellen (Archiv). (Bild: sda)

Der jüngste Gerichtsentscheid zum Sika-Streit wirft bei Analysten keine grossen Wellen. Entsprechend unauffällig zeigt sich die Aktie im Vormittagshandel.

Nach anfänglichen Kursgewinnen notierten die Sika-Titel um 11.00 Uhr praktisch unverändert bei minus 0,1 Prozent. Sie bewegten sich damit im Rahmen des Gesamtmarktes gemessen am SMI, der sich nach den Abschlägen am Montag wieder beruhigte.

Am Dienstagabend war bekanntgeworden, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem endgültigen Urteil zur sogenannten Opting-Out-Klausel gegen Sika entschieden hatte. Die französische Saint-Gobain-Gruppe, die den Schweizer Baustoffkonzern übernehmen will, muss den Richtern zufolge den Publikumsaktionären kein Angebot für den Erwerb der Sika-Aktien unterbreiten.

Analysten zeigen sich indes gelassen. Die Bestätigung eines früheren Entscheides durch das Bundesverwaltungsgericht sei absolut keine Überraschung, meint man etwa bei Baader Helvea. Sie ändere denn auch überhaupt nichts in diesem Fall. Wichtiger sei die Entscheidung des Zuger Kantonsgerichtes zur Vinkulierung, die aber viel mehr Zeit brauche.

Auch dieser Punkt dürfte allerdings erst vom Bundesgericht entschieden werden und vermutlich nicht vor 2017. Auch für die ZKB kommt die Entscheidung nicht überraschend und auch sie meint, dass die Frage der Vinkulierung relevanter sei.

Nächster Artikel