Der Anführer einer fünfköpfigen Schlepperbande ist vom Kantonsstrafgericht in Lugano zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Bandenchef mit Komplizen Flüchtlinge von Italien nach Deutschland geschleust hatte.
Die Straftat des Wuchers habe beim Hauptangeklagten besonders schwer gewogen, sagte der Richter am Donnerstag in seinem Urteil. Der verurteilte 44-jährige Iraner sei an allen Transporten beteiligt gewesen. Ausserdem sei er mit seinen Äusserungen vor Gericht nicht ehrlich gewesen. Er wurde zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt – 14 Monate muss er davon verbüssen.
Da der zuletzt im Tessin wohnhafte Iraner bereits im Januar eine vorläufige Haftstrafe antrat und zuvor vier Monate in Untersuchungshaft sass, muss er nur für 10 Tage ins Gefängnis zurückkehren. Die Haftstrafen der anderen Angeklagten sind zur Bewährung ausgesetzt.
Syrer nach Deutschland geschleust
Vor Gericht gab der Anführer zwar zu, die ihm zur Last gelegten Straftaten begangen zu haben, stritt allerdings seine zentrale Rolle im Schlepper-Netz ab.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann in 46 Fällen zwischen September 2013 und September 2014 zusammen mit den Mitangeklagten vorwiegend syrische Flüchtlinge von Italien über die Schweiz nach Deutschland schleuste.
Insgesamt haben die fünf Schlepper 143 Menschen aus Syrien oder den Anrainerstaaten in die Schweiz gebracht. Die Transporte sollen aus der Region von Mailand und Varese über nicht besetzte Grenzübergänge in die Schweiz erfolgt sein.
Von dort aus ging es mit einem «Staffel-System» mit mehreren Fahrzeugen weiter in Richtung der Grenzstellen nach Deutschland, Kleinhüningen BS und Kreuzlingen TG.