Das Augenmittel Ala Octa darf in der Schweiz nicht mehr angewendet werden. Das Mittel soll bei mehreren Patienten in Spanien und Frankreich zu einer Erblindung geführt zu haben. Auch in einem Genfer Spital ist es zu Komplikationen gekommen.
«Wir vermuten, dass eine post-operative Komplikation mit dem Einsatz des Mittels in Verbindung stehen könnte», sagte HUG-Sprecher Nicolas de Saussure am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Eine Bestätigung für einen Zusammenhang zwischen dem Produkt und dem Problem gebe es jedoch noch nicht.
Die Gründe für die Komplikationen würden zur Zeit analysiert, teilte das Spital mit. Die Verwendung des Produkts sei vorsorglich ausgesetzt worden.
Die Heilmittelbehörde Swissmedic wurde daraufhin aktiv. Auf ihr Ersuchen hin forderte die deutsche Firma Alamedics ihre Schweizer Endkunden auf, das Augenmittel ab sofort nicht mehr zu verwenden.
Swissmedic sei die erste europäische Heilmittelbehörde, welche ein solches generelles Anwendungsverbot erwirkt hat, teilte Sprecher Peter Balzli am Mittwochabend mit. Sehr wahrscheinlich gebe es ein Problem mit der Qualität. Es gelte aber die Unschuldsvermutung, hielt er fest.
Drei Schweizer Kunden beliefert
Das Augenmittel Ala Octa wird während Netzhautoperationen verwendet. Das Produkt sei jedoch kein Arzneimittel und müsse nach der Operation wieder entfernt werden, teilte der Schweizer Verteiler Mediconsult mit.
Bis Mitte September 2015 seien in der Schweiz drei Kunden mit weniger als 80 Einheiten des Produkts beliefert worden. Diese Kunden seien seither aufgefordert worden, Ala Octa nicht mehr anzuwenden und die restlichen Bestände zu retournieren, hiess es.
13 Personen in Spanien erblindet
Das HUG setzte Ala Octa seit Januar 2014 ein. Probleme tauchten jedoch erst in letzter Zeit auf. In Nordspanien waren nach Angaben der dortigen Gesundheitsbehörde nach der Anwendung von Ala Octa im Juni insgesamt 13 Menschen auf einem Auge erblindet.
In Frankreich gab es im Juli zwei Fälle, wie die französische Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf die nationale Medikamentenbehörde (ANSM) berichtete. Allerdings machte die ANSM nicht direkt «Ala Octa» für die Erblindungen verantwortlich. Auch in Italien gab es einen verdächtigen Fall.
«Keine Verunreinigung»
Der deutsche Hersteller teilte Anfang Woche mit, es sei verfrüht, das Mittel für die tragischen Vorfälle verantwortlich zu machen. Analysen unabhängiger Labore hätten ergeben, dass es keinen Hinweis auf eine Verunreinigung oder sonstige Auffälligkeiten gegeben habe, sagte der Geschäftsführer der Alamedics GmbH mit Sitz in Dornstadt (Baden-Württemberg), Christian Lingenfelder, am Dienstag.
Möglicherweise habe es Fehler bei der Anwendung des Mittels gegeben, hiess es bei Alamedics weiter. Dem Unternehmen sei mindestens ein Fall aus Spanien bekannt, in dem das Produkt eine Woche lang im Auge belassen worden sei und nicht nach der Operation sofort wieder entfernt wurde. «Sollten Reste im Auge verbleiben, kann dies zu Entzündungsreaktionen führen.»
Alamedics hatte nach den Vorfällen im Sommer einen Rückruf des Mittels gestartet und drei Chargen «vorsorglich» vom Markt genommen. Keine dieser Chargen sei jedoch in die Schweiz eingeführt worden, teilte der Importeur Mediconsult mit.