Der Angeklagte im Nidwaldner Banküberfall-Prozess hat am Mittwoch vor Gericht in Stans die Anschuldigungen zurückgewiesen. Mit einem Überfall habe er nichts zu tun. Er sei als Kleiderverkäufer in der Schweiz unterwegs gewesen und habe Lokalitäten für eine Pizzeria gesucht.
Wo er sich zum Zeitpunkt des Überfalls in Beckenried am 25. März 2013 aufgehalten habe, wisse er nicht mehr, sagte der 61-jährige Italiener. Er sei als Kleiderverkäufer an mehreren Orten in der Schweiz unterwegs gewesen. An Daten könne er sich nicht erinnern, sagte er mehrmals.
Laut der vorsitzenden Richterin stimmte eine auf Überwachungsbildern der Bank abgebildete Person exakt mit dem erstellten 3D-Profil des Angeklagten überein. Dieser erklärte, das sei absurd.
Der Angeklagte hatte zu allen von der Richterin vorgebrachten Indizien eine Erklärung, auch zu den Einträgen in seinem Navigationsgerät mit Adressen von Banken im Aargau und in Zürich. Die Schweiz sei schliesslich voller Banken, erklärte er und sorgte für Schmunzeln unter den rund zwei Dutzend Prozessbesuchern.
Der Beschuldigte erklärte, er stehe lediglich vor Gericht, weil er sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten habe und in Italien mehrfach vorbestraft sei.
Laut Gericht war der Angeklagte bisher in Italien sechsmal wegen Raubüberfällen verurteilt worden. Gemäss Staatsanwalt wurde der Neapolitaner zudem 2002 in Florenz der Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden. Vor Gericht in Nidwalden wies er dieses Urteil zurück.
Der 61-jährige Angeklagte vertrat vor Gericht seine Standpunkte vehement. Gleichzeitig machte er Herz- und Kniebeschwerden geltend. So verlangte er während der Befragung ein Glas Wasser, um Medikamente einnehmen zu können.