Angeklagte im BVK-Prozess handelten laut Anwalt „aus Freundschaft“

Das Wort „Bestechung“ wollte am dritten Tag des BVK-Prozesses niemand benutzen. Stattdessen war viel von „Freundschaft“, „Vertrauen“ und „Dankbarkeit“ die Rede.

Gloor am Mittwoch auf dem Weg ins Zürcher Bezirksgericht (Bild: sda)

Das Wort „Bestechung“ wollte am dritten Tag des BVK-Prozesses niemand benutzen. Stattdessen war viel von „Freundschaft“, „Vertrauen“ und „Dankbarkeit“ die Rede.

Die Anwälte der mutmasslichen Bestecher zeichneten von der Zürcher Korruptionsaffäre damit ein völlig anderes Bild als die Staatsanwälte.

Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache klar: Daniel Gloor, der ehemalige Anlagechef der Zürcher Pensionskasse BVK liess sich von Geschäftspartnern mit insgesamt 1,7 Millionen Franken schmieren. Als Gegenleistung investierte er in deren Anlagevehikel und bescherte der BVK so einen Millionenverlust. Die Staatsanwaltschaft fordert dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Die Anwälte der mutmasslichen Bestecher bezeichneten diese Darstellung am Freitag vor dem Zürcher Bezirksgericht als „unhaltbar“. Ihre Mandanten hätten Gloor nicht bestochen. Zwar räumten alle ein, dass Geld geflossen sei – doch nicht etwa, um sich eigene Vorteile zu verschaffen.

Der Anwalt des grosszügigsten Mitangeklagten, der Gloor insgesamt 863’000 Franken gab, bezeichnete die Zahlungen als „Klimapflege“. Der Investor, der für die BVK einträgliche Geschäfte abwickeln durfte, habe verhindern wollen, dass sich das Verhältnis zu Gloor trübe.

Die Initiative, hierbei mit Geld nachzuhelfen, sei aber von Gloor ausgegangen. Die beiden kennen sich aus dem Militär und waren auch privat befreundet. Die Staatsanwaltschaft fordert für diesen Investor eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Anwalt fordert maximal 12 Monate bedingt.

„Keine Gegenleistung erwartet“

Alte Freunde waren auch Gloor und der zweite Mitangeklagte, der Gründer und Chef der Investmentfirma BT&T. Von diesem erhielt Gloor Geld, weil er sich gemäss Anwalt „in einer finanziellen Notlage“ befand und für die Eltern aufkommen musste. Eine Gegenleistung habe sein Mandant von Gloor nie erwartet, betonte der Anwalt.

Die Gegenleistung bekam er dennoch: 2001 und 2002 investierte die BVK in zwei Tranchen je 20 Millionen in die BT&T. Die Firma war damals finanziell angeschlagen. Das Investment entpuppte sich als Fehler, der die BVK 272 Millionen kosten sollte.

Das Freundschaftsverhältnis zu Gloor ist inzwischen deutlich abgekühlt. „Mein Mandant golft nicht, und wenn, dann sicher nicht mit Herrn Gloor“, sagte der Anwalt über das Verhältnis der beiden. Für den BT&T-Chef fordert er einen vollumfänglichen Freispruch. Der Staatsanwalt beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Ein Dankeschön im Wert von 200’000 Franken

Der dritte mutmassliche Bestecher will nicht bestochen, sondern sich nur bedankt haben. Gloor hat Anlagevermögen der BVK in dessen Jungunternehmen HBM BioVentures investiert, worauf sich dieser mit 200’000 Franken in Bar für das Vertrauen bedankte.

Der Investor, ursprünglich aus Bulgarien und geschäftlich vorwiegend mit russischen Gepflogenheiten vertraut, ist sich keiner Bestechung bewusst. Er habe nicht einmal gewusst, dass die BVK eine staatliche Versicherung sei, sagte sein Anwalt. Sein Mandant sei freizusprechen.

Die Staatsanwaltschaft beurteilt das „spontane, kleine Dankeschön“ im Wert von 200’000 Franken als völlig unglaubwürdig und fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Nächster Artikel