Angeklagter bezeichnet Tötung von Au-pair Lucie als „bestialisch“

Drei Jahre nach dem Mord am 16-jährigen Au-pair-Mädchen Lucie hat am Dienstag vor dem Bezirksgericht Baden AG der Prozess gegen einen 28-jährigen Schweizer begonnen. Der geständige Angeklagte bezeichnete seine Tat als „bestialisch und schrecklich“.

Der Angeklagte vor Gericht: Wird er bis an sein Lebensende verwahrt? Das Urteil wird für Mittwoch erwartet. (Bild: sda)

Drei Jahre nach dem Mord am 16-jährigen Au-pair-Mädchen Lucie hat am Dienstag vor dem Bezirksgericht Baden AG der Prozess gegen einen 28-jährigen Schweizer begonnen. Der geständige Angeklagte bezeichnete seine Tat als „bestialisch und schrecklich“.

Der Schweizer hatte das Mädchen am 4. März 2009 in seiner Wohnung in Rieden bei Baden AG brutal erschlagen. Der damals arbeitslose Koch hatte Lucie in Zürich angesprochen und vorgegeben, es als Model zu engagieren. Das Au-pair folgte ihm in seine Wohnung.

Vor Gericht schilderte der Angeklagte den Mord ruhig und sachlich. Er zeigte sich schuldig. Er habe zu jener Zeit viel Alkohol und Kokain konsumiert. Der Tötung von Lucie sei kein Streit vorausgegangen.

Sie habe gemerkt, dass das versprochene Foto-Shooting nur eine Täuschung gewesen sei. Das habe ihn „aggressiv“ gemacht. Er habe sie aus der Wohnung werfen wollen. Sie sei jedoch zurückgekommen und habe alles ausdiskutieren wollen.

Danach erschlug er sie mit der Gewindestange einer Hantel und schnitt ihr die Kehle durch. In den folgenden Tagen versuchte er, die Blutspuren in seiner Wohnung zu entfernen. Die Leiche bewahrte er in der Duschwanne auf.

Vor Gericht konnte er zahlreiche Details nicht schlüssig erklären. So blieb unklar, warum Urin- und Spermaspuren an der Leiche gefunden wurden. Offen ist, ob er sexuelle Absichten gehabt hatte.

Verhandlung im Gemeindesaal

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Schweizer wegen Mordes eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine lebenslängliche Verwahrung. Der Angeklagte sei nicht nur extrem gefährlich, sondern auch manipulativ. Er sei langfristig nicht therapierbar.

Der Angeklagte sitzt seit 2009 in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg. Auch dort konsumierte er Cannabis. Bereits 2004 war er von einem Aargauer Bezirksgericht wegen versuchter Tötung einer Frau für vier Jahre in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen worden.

Wegen des grossen Medienandrangs findet der Mordprozess im Gemeindesaal von Untersiggenthal statt. Das Gericht tagt in einer fünfköpfigen Besetzung. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet.

Schwieriger Entscheid

Im Zentrum des Prozesses steht die Frage, ob der Angeklagte bis an sein Lebensende verwahrt wird. Die beiden psychiatrischen Gutachter halten den Schweizer grundsätzlich nicht für dauerhaft untherapierbar.

Das Bezirksgericht Baden steht vor einer schwierigen Entscheid. Der Mord von Lucie rüttelte die Öffentlichkeit auf. Wenn das Gericht eine Verwahrung bis ans Lebensende ausspricht, so wäre dies schweizweit das zweite Mal seit Annahme der Verwahrungsinitiative im Jahr 2004.

Das Bezirksgericht Weinfelden TG hatte im Oktober 2010 bei einem Schweizer wegen der Tötung eines Callgirls lebenslängliche Sicherheitsverwahrung angeordnet.

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