Angeklagter in Zuger Sexaffäre: «Eine private Kurzschluss-Handlung»

Als «private Kurzschluss-Handlung zweier erwachsener Menschen» bezeichnet der Rechtsvertreter des angeschuldigten Zuger SVP-Kantonsrats Markus Hürlimann, was im Zuge der Zuger Landammansfeier zwischen diesem und der grünen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin vorfiel.

Klar ist: Auf der Feier wurde viel Alkohol getrunken (Symbolbild) (Bild: sda)

Als «private Kurzschluss-Handlung zweier erwachsener Menschen» bezeichnet der Rechtsvertreter des angeschuldigten Zuger SVP-Kantonsrats Markus Hürlimann, was im Zuge der Zuger Landammansfeier zwischen diesem und der grünen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin vorfiel.

Die beiden hätten den Vorfall vom Dezember auch privat – gegenüber ihren Ehepartnern – zu verantworten. Mit ihren politischen Funktionen habe dies nichts zu tun, schreibt Anwalt Markus Dormann in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Sein Mandant verurteile die Beschimpfungen und Drohungen, denen Jolanda Spiess-Hegglin jetzt ausgesetzt sei, aufs Schärfste. Gleichzeitig verwahre er sich in aller Form gegen seine eigene implizite Vorverurteilung. Es gelte nun, die Ergebnisse der hängigen Abklärungen abzuwarten, bevor man weitere Schlüsse ziehe.

Hürlimann soll sich eines sexuellen Übergriffs auf Spiess schuldig gemacht haben. Was wirklich geschah, ist völlig unklar. Dritte wollen die beiden in vertraulichem Beisammensein beobachtet haben. Beide machen Erinnerungslücken geltend.

Der Verdacht, es seien K.o.-Tropfen verwendet worden, wurde in einem Labortest nicht bestätigt. Eine Haaranalyse der grünen Politikerin steht noch aus.

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