Sechs anwesende Verteidiger, jedoch nur ein Angeklagter – in dieser Zusammensetzung wurde am Montag am Bundesstrafgericht in Bellinzona der Gazprom-Prozess fortgeführt. Er war bereits einmal wegen eines Sprachenstreits vertagt worden.
Sechs anwesende Verteidiger, jedoch nur ein Angeklagter – in dieser Zusammensetzung wurde am Montag am Bundesstrafgericht in Bellinzona der Gazprom-Prozess fortgeführt. Er war bereits einmal wegen eines Sprachenstreits vertagt worden.
Der Prozess war im November 2015 verschoben worden, nachdem die Verteidiger der Beschuldigten vor Gericht ausschliesslich auf Französisch antworteten. Das Gericht weigerte sich damals die Aussagen zu Protokoll nehmen, da Deutsch als Prozesssprache festgelegt wurde. Der Prozess wurde unterbrochen, mit dem gleichzeitigen Auftrag an die Beschuldigten, sich bei der Wiederaufnahme von deutschsprachigen Anwälten verteidigen zu lassen.
Am Montag sassen dann ausser in einem Fall neben jedem französischsprachigen Anwalt jeweils ein deutschsprachiger Kollege. Die Angeklagten hatten noch im November im Gerichtssaal mitgeteilt, dass sie ihre Anwälte nicht wechseln wollen, da sich über Jahre eine Vertrauensbeziehung zu ihnen aufgebaut habe.
Auf der Anklagebank blieben dagegen Stühle leer: Zwei der russischen Angeklagten waren die Reise nach Bellinzona nicht angetreten. Sein Mandant habe keinen Urlaub bekommen, beziehungsweise müsse er um seinen Job in einem Forschungsinstitut fürchten, so einer der Verteidiger.
Verfahren wird aufgetrennt
Der französische Ex-ABB-Kadermann liess sich von seinem Anwalt wegen Krankheit entschuldigen. Ihm wird laut Anklageschrift vorgeworfen, in der Schweiz zwischen 2001 und 2006 die mitangeklagten aktiven und ehemaligen Gazprom-Funktionäre bestochen zu haben. Gemäss Anklageschrift handelt es sich bei ihnen um «funktionale Amtsträger» – dies ist eine Voraussetzung für den Bestechungsvorwurf.
Weil drei der Angeklagten nicht anwesend waren, entschied das Gericht nicht etwa auf eine erneute Vorladung aller Angeklagten, sondern auf eine Auftrennung des Verfahrens. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft wehrte sich gegen dieses Vorgehen. Auf diese Weise müsse eine weitere Hauptverhandlung gegen die zwei anderen Beschuldigten begonnen werden, sagte der Staatsanwalt des Bundes auf Anfrage. Ihm sei kein vergleichbarer Fall in der Geschichte des Bundesstrafgerichts bekannt.
Koordinator oder Korrumpierter ?
Den Vorfragen musste sich deshalb nur der anwesende pensionierte russische ABB-Kadermann stellen, der in die Turbinenverkäufe involviert war, bei dem die justiziablen Zahlungen geflossen sein sollen. Er soll sich gemäss Anklageschrift an der Bestechung «beteiligt» haben.
Der russische Angeklagte stritt die zentralen Vorwürfe ab: Die ihm zur Last gelegten Taten fanden ihm zufolge nicht in der Schweiz statt und fielen deshalb auch nicht in den Entscheidungsbereich des Gerichts. Diese Position vertrat zuvor auch der Verteidiger des Mitangeklagten und beantragte die Einstellung des Prozesses, worauf das Gericht allerdings nicht eintrat.
Alle Verkäufe und Vergabeverfahren seien zwischen «Geschäftsleuten» verhandelt worden, sagte der 69-Jährige vor Gericht. Von «Amtsträgern» könne keine Rede sein, so der ehemalige ABB-«Key Account Manager» für den Grosskunden Gazprom.
Die abgeschlossenen Beraterverträge seien nicht «fiktiv» gewesen – er habe als Koordinator nur die vielen Fäden im Vergabeverfahren zusammengeführt. Die beteiligten Firmen haben die Zahlungen nur deshalb nicht direkt untereinander, sondern über eine Gesellschaft in Zypern getätigt, weil die damalige unübersichtliche wirtschaftliche Lage in Russland dies nicht erlaubt habe.
Der Prozess wird am Dienstag aller Voraussicht nach mit den Plädoyers fortgesetzt.